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Maifelder Nachrichten - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Maifeld
Ausgabe 12/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Satzung der Stadt Polch über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern ab dem Jahr 2025 (Hebesatzsatzung) vom 11.03.2025

Gemäß § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153) i. V. m. § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 und § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der Fassung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), in den jeweils geltenden Fassungen, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 11.03.2025 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Erhebungsgrundsatz

Die Stadt Polch erhebt von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz eine Grundsteuer nach den Vorschriften des Grundsteuergesetztes und eine Gewerbesteuer nach den Vorschriften des Gewerbesteuergesetzes.

§ 2

Hebesätze ab 2025

Die Stadt Polch setzt die folgenden Hebesätze fest:

1.

für die Grundsteuer

a.

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(Grundsteuer A) auf  —  370 v. H.

b.

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf  —  465 v. H.

2.

für die Gewerbesteuer auf  —  390 v. H.

der Steuermessbeträge.

§ 3

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2025 in Kraft und ersetzt die Satzung vom 28.10.2024.

Die Satzung gilt bis zur öffentlichen Bekanntmachung einer geänderten Satzung über die Festsetzung der Hebesätze hinaus.

Gerd Klasen, Polch den 11.03.2025
Stadtbürgermeister