| 1. | Bündelausschreibung für den kommunalen Strom- und Gasbedarf |
Beschluss Strom:
Das Gremium schlägt dem Stadtrat folgende Vorgehensweise vor.
| 1. | Das Gremium nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis. |
| 2. | Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Stadt Polch ab dem 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. |
| 3. | Das Gremium bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Stadt Polch teilnimmt, namens und im Auftrag der Stadt vorzunehmen. |
| 4. | Die Stadt Polch verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der / die jeweils den Zuschlag erhält / erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. |
| 5. | Die Ausschreibung soll für die Stadt Polch nach folgenden Maßgaben erfolgen: |
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| A. Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms |
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| Normalstrom |
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| (Keine Anforderungen an die Erzeugungsart; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis) |
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| B. Beschaffungsmodell |
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| Strukturierte Beschaffung - Fixer Lieferpreis für jedes Kalenderjahr |
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| C. Zuordnung |
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| Die (Einfach)Auswahl nach A und B gilt für alle unsere Abnahmestellen. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss Erdgas:
Das Gremium schlägt dem Stadtrat/Gemeinderat folgende Vorgehensweise vor.
| 1. | Das Gremium nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH (nachfolgend Kommunalberatung) und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis. |
| 2. | Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung mit der Ausschreibung der Erdgaslieferung der Stadt /Ortsgemeinde ab dem 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. |
| 3. | Das Gremium bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen namens und im Auftrag der Stadt/Ortsgemeinde vorzunehmen. Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Angebotspreis. |
| 4. | Die Stadt/Ortsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Abnahme von dem Lieferanten / den Lieferanten, der / die jeweils den Zuschlag erhält / erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. |
| 5. | Die Ausschreibung soll für die Stadt/Ortsgemeinde nach folgenden Maßgaben erfolgen: |
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| Erdgas ohne Biogasanteil für alle Abnahmestellen |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| 2. | Hebesatzsatzung |
Das Gremium schlägt dem Stadtrat vor, die als Anlage beigefügte Hebesatzsatzung unter Aufhebung der Hebesatzsatzung vom 28.10.2024 zu beschließen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| 3. | Übertragung der Aufgabe "Kindertagesbetreuung" nach § 67 Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) auf die Verbandsgemeinde |
Das Gremium überträgt die Aufgabe Kindertagesbetreuung nach § 67 Abs. 5 Gemeindeordnung ab dem 01.07.2025 auf die Verbandsgemeinde Maifeld.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Die Übertragung der Gebäude erfolgt durch Verkauf an die Verbandsgemeinde zu den Bilanzwerten aus der Doppik.
Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
| 4. | Übertragung von Haushaltsmitteln gemäß § 17 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) in das Haushaltsjahr 2025 |
Das Gremium empfiehlt dem Stadtrat die Übertragung der ordentlichen Aufwands- und Auszahlungsansätze entsprechend der beigefügten Übersicht zu beschließen.
Die geplante Übertragung der Auszahlungsansätze aus der Investitionstätigkeit, entsprechend der beiliegenden Auflistung, wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| 5. | Haushaltsplan 2025 und Erlass der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 |
Das Gremium nimmt vom Entwurf des Haushaltsplanes / der Haushaltssatzung 2025 Kenntnis. Über die Annahme des Haushaltsplanes / der Haushaltssatzung 2025 wird nach der öffentlichen Auslegung in der nächsten Stadtratssitzung beraten und entschieden. In den Haushalt sollen die nachfolgenden Änderungen / Ergänzungen aufgenommen werden:
| 6. | Mitteilungen und Beantwortung von evtl. schriftlichen Anfragen |