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Maifelder Nachrichten - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Maifeld
Ausgabe 12/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bericht über die Sitzung des Hauptausschusses der Stadt Polch vom 25.02.2025

1.

Bündelausschreibung für den kommunalen Strom- und Gasbedarf

Beschluss Strom:

Das Gremium schlägt dem Stadtrat folgende Vorgehensweise vor.

1.

Das Gremium nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis.

2.

Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Stadt Polch ab dem 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

3.

Das Gremium bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Stadt Polch teilnimmt, namens und im Auftrag der Stadt vorzunehmen.

4.

Die Stadt Polch verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der / die jeweils den Zuschlag erhält / erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

5.

Die Ausschreibung soll für die Stadt Polch nach folgenden Maßgaben erfolgen:

A. Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms

Normalstrom

(Keine Anforderungen an die Erzeugungsart; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

B. Beschaffungsmodell

Strukturierte Beschaffung - Fixer Lieferpreis für jedes Kalenderjahr

C. Zuordnung

Die (Einfach)Auswahl nach A und B gilt für alle unsere Abnahmestellen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Beschluss Erdgas:

Das Gremium schlägt dem Stadtrat/Gemeinderat folgende Vorgehensweise vor.

1.

Das Gremium nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH (nachfolgend Kommunalberatung) und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis.

2.

Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung mit der Ausschreibung der Erdgaslieferung der Stadt /Ortsgemeinde ab dem 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

3.

Das Gremium bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen namens und im Auftrag der Stadt/Ortsgemeinde vorzunehmen. Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Angebotspreis.

4.

Die Stadt/Ortsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Abnahme von dem Lieferanten / den Lieferanten, der / die jeweils den Zuschlag erhält / erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

5.

Die Ausschreibung soll für die Stadt/Ortsgemeinde nach folgenden Maßgaben erfolgen:

Erdgas ohne Biogasanteil für alle Abnahmestellen

Abstimmungsergebnis: einstimmig

2.

Hebesatzsatzung

Das Gremium schlägt dem Stadtrat vor, die als Anlage beigefügte Hebesatzsatzung unter Aufhebung der Hebesatzsatzung vom 28.10.2024 zu beschließen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

3.

Übertragung der Aufgabe "Kindertagesbetreuung" nach § 67 Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) auf die Verbandsgemeinde

Das Gremium überträgt die Aufgabe Kindertagesbetreuung nach § 67 Abs. 5 Gemeindeordnung ab dem 01.07.2025 auf die Verbandsgemeinde Maifeld.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Die Übertragung der Gebäude erfolgt durch Verkauf an die Verbandsgemeinde zu den Bilanzwerten aus der Doppik.

Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

4.

Übertragung von Haushaltsmitteln gemäß § 17 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) in das Haushaltsjahr 2025

Das Gremium empfiehlt dem Stadtrat die Übertragung der ordentlichen Aufwands- und Auszahlungsansätze entsprechend der beigefügten Übersicht zu beschließen.

Die geplante Übertragung der Auszahlungsansätze aus der Investitionstätigkeit, entsprechend der beiliegenden Auflistung, wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

5.

Haushaltsplan 2025 und Erlass der Haushaltssatzung für das Jahr 2025

Das Gremium nimmt vom Entwurf des Haushaltsplanes / der Haushaltssatzung 2025 Kenntnis. Über die Annahme des Haushaltsplanes / der Haushaltssatzung 2025 wird nach der öffentlichen Auslegung in der nächsten Stadtratssitzung beraten und entschieden. In den Haushalt sollen die nachfolgenden Änderungen / Ergänzungen aufgenommen werden:

  1. Zuschuss für kath. Kindertagesstätte (Mobiliar / Garderobe) 30.000,00 EUR
  2. Wegfall Verlustausgleich der Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Polch 100.000,00 EUR
  3. Neuerrichtung des Platzes vor der „alten Synagoge“ 25.000,00 EUR.

6.

Mitteilungen und Beantwortung von evtl. schriftlichen Anfragen