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Maifelder Nachrichten - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Maifeld
Ausgabe 12/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bebauungsplan 1. Änderung „Ober Gappenach“, Ortsgemeinde Gappenach

Der Ortsgemeinderat von Gappenach hat in seiner Sitzung am 08.10.2025 die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Ober Gappenach“ gemäß § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Mit der vorliegenden Änderungsplanung sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Mehrgenerationenplatzes im Rahmen der Dorferneuerung auf dem Flurstück Nr. 49/2, Flur 3, geschaffen werden.

Die Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf erfolgte in der Sitzung des Ortsgemeinderates am 03.03.2026.

Die Abgrenzung des Planänderungsgebietes ist aus dem beiliegend abgedruckten Plan ersichtlich.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes wird gemäß Beschlussfassung des Ortsgemeinderates von Gappenach vom 03.03.2026 im „beschleunigten Verfahren“ nach § 13a BauGB durchgeführt.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB).

Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB findet nicht statt.

Stattdessen kann sich die Öffentlichkeit in der Zeit vom

23.03.2026 bis einschließlich 10.04.2026

über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4-6, 56751 Polch, Außenstelle Kirchstraße 5, 1. Obergeschoss, unterrichten, und zwar jeweils montags bis donnerstags in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr.

Der Planentwurf mit Textfestsetzungen, die Begründung und das schalltechnische Gutachten können für den oben genannten Zeitraum auch im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Maifeld www.maifeld.de ({{gt}}Leben & Infrastruktur {{gt}}Bauen, Wohnen, Klimaschutz & Förderungen {{gt}}Bauleitplanung {{gt}}Bebauungsplan 1. Änderung „Ober Gappenach“, Ortsgemeinde Gappenach) eingesehen werden.

Innerhalb der oben genannten Frist können Äußerungen zu der geplanten Änderung des Bebauungsplanes bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld vorgebracht werden.

56294 Gappenach, 11.03.2026
Ortsgemeinde Gappenach
Udo Heinemann
Ortsbürgermeister