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Maifelder Nachrichten - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Maifeld
Ausgabe 13/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Mertloch vom 06.03.2025

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Bündelausschreibung für den kommunalen Strom- und Gasbedarf

Beschluss 1 Strom:

Das Gremium beschließt folgende Vorgehensweise:

1.

Das Gremium nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis.

2.

Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Stadt/Ortsgemeinde ab dem 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

3.

Das Gremium bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Stadt/Ortsgemeinde teilnimmt, namens und im Auftrag der Stadt/Ortsgemeinde vorzunehmen.

4.

Die Stadt/Ortsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der / die jeweils den Zuschlag erhält / erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

5.

Die Ausschreibung soll für die Stadt/Ortsgemeinde nach folgenden Maßgaben erfolgen:

Ökostrom mit 33 % Neuanlagenquote

(Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis)

B. Beschaffungsmodell

Strukturierte Beschaffung - Fixer Lieferpreis für jedes Kalenderjahr

C. Zuordnung

Die (Einfach)Auswahl nach A und B gilt für alle unsere Abnahmestellen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Beschluss 2 Erdgas:

Das Gremium beschließt folgende Vorgehensweise:

1.

Das Gremium nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH (nachfolgend Kommunalberatung) und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis.

2.

Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung mit der Ausschreibung der Erdgaslieferung der Stadt /Ortsgemeinde ab dem 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

3.

Das Gremium bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen namens und im Auftrag der Stadt/Ortsgemeinde vorzunehmen. Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Angebotspreis.

4.

Die Stadt/Ortsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Abnahme von dem Lieferanten / den Lieferanten, der / die jeweils den Zuschlag erhält / erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.

5.

Die Ausschreibung soll für die Stadt/Ortsgemeinde nach folgenden Maßgaben erfolgen:

Bioerdgas mit mind. 10 % Biogasanteil für alle Abnahmestellen

Abstimmungsergebnis: einstimmig

3.

Bauangelegenheiten / Bauanträge

Der Tagesordnungspunkt wurde vor Eintritt in die Tagesordnung abgesetzt.

4.

Mitteilungen und Beantwortung von evtl. schriftlichen Anfragen

5. und 6.

Vertragsangelegenheit, Organisatorische Angelegenheit

Das Gremium berät und beschließt über die o.g. Themen.