| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Bündelausschreibung für den kommunalen Strom- und Gasbedarf |
Beschluss 1 Strom:
Das Gremium beschließt folgende Vorgehensweise:
| 1. | Das Gremium nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis. |
| 2. | Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Stadt/Ortsgemeinde ab dem 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. |
| 3. | Das Gremium bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Stadt/Ortsgemeinde teilnimmt, namens und im Auftrag der Stadt/Ortsgemeinde vorzunehmen. |
| 4. | Die Stadt/Ortsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der / die jeweils den Zuschlag erhält / erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. |
| 5. | Die Ausschreibung soll für die Stadt/Ortsgemeinde nach folgenden Maßgaben erfolgen: |
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| Ökostrom mit 33 % Neuanlagenquote |
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| (Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis) |
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| B. Beschaffungsmodell |
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| Strukturierte Beschaffung - Fixer Lieferpreis für jedes Kalenderjahr |
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| C. Zuordnung |
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| Die (Einfach)Auswahl nach A und B gilt für alle unsere Abnahmestellen. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss 2 Erdgas:
Das Gremium beschließt folgende Vorgehensweise:
| 1. | Das Gremium nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH (nachfolgend Kommunalberatung) und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis. |
| 2. | Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung mit der Ausschreibung der Erdgaslieferung der Stadt /Ortsgemeinde ab dem 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. |
| 3. | Das Gremium bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen namens und im Auftrag der Stadt/Ortsgemeinde vorzunehmen. Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Angebotspreis. |
| 4. | Die Stadt/Ortsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Abnahme von dem Lieferanten / den Lieferanten, der / die jeweils den Zuschlag erhält / erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. |
| 5. | Die Ausschreibung soll für die Stadt/Ortsgemeinde nach folgenden Maßgaben erfolgen: |
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| Bioerdgas mit mind. 10 % Biogasanteil für alle Abnahmestellen |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| 3. | Bauangelegenheiten / Bauanträge |
Der Tagesordnungspunkt wurde vor Eintritt in die Tagesordnung abgesetzt.
| 4. | Mitteilungen und Beantwortung von evtl. schriftlichen Anfragen |
| 5. und 6. | Vertragsangelegenheit, Organisatorische Angelegenheit |
Das Gremium berät und beschließt über die o.g. Themen.