Im Förderprogramm „Lebendige Zentren“ hatte die Stadt Münstermaifeld die Möglichkeit durch finanzielle Unterstützung innerhalb des festgelegten Erneuerungsgebietes „Innenstadt“, Anreize für umfassende private Sanierungsmaßnahmen zu schaffen und Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen auch an privaten Gebäuden zu fördern. Durch den Beschluss des Stadtrates Münstermaifeld vom 07.09.2017 über die "Richtlinie zur Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden innerhalb des Erneuerungsgebietes" (kurz: Modernisierungs-Richtlinie) konnten private Sanierungswillige innerhalb des Sanierungsgebietes die Sanierung ihrer Gebäude mit einer Förderquote von 30% an der Gesamt-Investition, max. jedoch 25.000,00 EUR fördern lassen. Ziel hierbei war die Verbesserung privater Bausubstanz aber auch die Aktivierung leerstehender Gebäude. Neben funktionalen Verbesserungen hinsichtlich einer zeitgemäßen technischen Ausstattung von Wohnungen und der Verbesserung der privaten Freiflächensituation (z.B. durch Freilegung von Grundstücksteilen) sollten auch auf Verbesserungen des äußeren Erscheinungsbildes insbesondere im Umfeld stadtbildprägender Bebauung besonderer Wert gelegt werden.
So wurden 15 Modernisierungsvereinbarungen zwischen der Stadt und privaten Sanierungswilligen mit einem Gesamt-Investitionsvolumen von ca. 2,5 Mio. EUR abgeschlossen. Die Fördersumme belief sich hierbei auf lediglich rd. 260.000 EUR (was einem Multiplikator-Effekt von rd. 10% entspricht). Dazu konnten weitere private Investitionen (ohne Förderung) angestoßen werden (Anstoßeffekt). Die Zielsetzungen der Modernisierungs-Richtlinie wurden erreicht.
Mit dem Abschluss der Gesamtmaßnahme „Lebendige Zentren“ und der Aufhebung der Sanierungssatzung zum Programmende sind alle Grundlagen zur Förderung von privaten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen aufgehoben.
Aus diesem Grund beschloss der Stadtrat Münstermaifeld in seiner Sitzung vom 26.02.2026 die Aufhebung der „Richtlinie der Stadt Münstermaifeld zur Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden innerhalb des Erneuerungsgebietes ‚Innenstadt‘“ zum Stichtag 26.03.2026.