Im Förderprogramm „Lebendige Zentren“ hatte die Ortsgemeinde Ochtendung die Möglichkeit durch finanzielle Unterstützung innerhalb des festgelegten Erneuerungsgebietes „Ortskern“, Anreize für umfassende private Sanierungsmaßnahmen zu schaffen und Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen auch an privaten Gebäuden zu fördern. Durch den Beschluss des Ortsgemeinderat Ochtendung vom 31.08.2017 über die "Richtlinie zur Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden innerhalb des Erneuerungsgebietes" (kurz: Modernisierungs-Richtlinie) konnten private Sanierungswillige innerhalb des Sanierungsgebietes die Sanierung ihrer Gebäude mit einer Förderquote von 30% an der Gesamt-Investition, max. jedoch 25.000,00 EUR fördern lassen. Ziel hierbei war die Verbesserung privater Bausubstanz aber auch die Aktivierung leerstehender Gebäude. Neben funktionalen Verbesserungen hinsichtlich einer zeitgemäßen technischen Ausstattung von Wohnungen und der Verbesserung der privaten Freiflächensituation (z.B. durch Freilegung von Grundstücksteilen) sollten auch auf Verbesserungen des äußeren Erscheinungsbildes insbesondere im Umfeld stadtbildprägender Bebauung besonderer Wert gelegt werden.
So wurden 16 Modernisierungsvereinbarungen zwischen der Ortsgemeinde und privaten Sanierungswilligen mit einem Gesamt-Investitionsvolumen von ca. 2,9 Mio. EUR abgeschlossen. Die Fördersumme belief sich hierbei auf lediglich rd. 330.000 EUR (was einem Multiplikator-Effekt von rd. 11% entspricht). Dazu konnten weitere private Investitionen (ohne Förderung) angestoßen werden (Anstoßeffekt). Die Zielsetzungen der Modernisierungs-Richtlinie wurden erreicht.
Mit dem Abschluss der Gesamtmaßnahme „Lebendige Zentren“ und der Aufhebung der Sanierungssatzung zum Programmende sind alle Grundlagen zur Förderung von privaten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen aufgehoben.
Aus diesem Grund beschloss der Ortsgemeinderat Ochtendung in seiner Sitzung vom 12.03.2026 die Aufhebung der „Richtlinie der Ortsgemeinde Ochtendung zur Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden innerhalb des Erneuerungsgebietes ‚Ortskern‘“ zum Stichtag 26.03.2026. Mit Aufhebung dieser Richtlinie werden auch alle noch nicht umgesetzten Modernisierungsereinbarungen aufgehoben.