Liebe Rüberer,
am 19.03.2026 wurde die „Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge der Ortsgemeinde Rüber“ veröffentlicht und ist damit in Kraft getreten.
Diese Satzung regelt unter anderem die Erhebung, Verteilung und Abrechnung der Kosten, die durch den Ausbau von Verkehrsanlagen in unserer Ortsgemeinde entstehen.
Die wesentliche Neuerung gegenüber dem bisherigen System:
Während früher nur die direkten Anlieger einer auszubauenden Straße herangezogen wurden, werden die Kosten nun auf alle Grundstückseigentümer der jeweiligen Abrechnungseinheiten (Rüber „Ortskern“ bzw. Rüber „Wohnen mit Pferden“) gleichermaßen verteilt.
Detaillierte Informationen zur Satzung sowie einen umfangreichen Fragenkatalog (FAQ) findet Ihr:
| • | auf der Homepage der Ortsgemeinde: www.gemeinde-rueber.de |
| • | auf der Homepage der Verbandsgemeinde unter der Rubrik „Ortsrecht der Ortsgemeinde Rüber“ |
| • | direkt unter diesem Link: https://www.maifeld.de/rathaus-buergerservice/dienstleistungen-und-buergerinfo/satzungen-ortsrecht/rueber/ |
Bei Bedarf kann die Ausbaubeitragssatzung nach vorheriger Absprache auch bei mir in Papierform eingesehen werden.