| 1. | Abschluss der Gesamtmaßnahme "Lebendige Zentren" |
| 2. | Satzung zur Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes (Aufhebung der Sanierungssatzung gem. § 162 Abs. 1 Nr. 1 und 4 BauGB) |
Das Gremium beschließt zum Stichtag 26.03.2026 die beigefügte „Satzung zur Aufhebung der förmlichen Festlegung des Erneuerungsgebietes ‚Ortskern‘ Ochtendung“ gem. § 162 Abs. 2 BauGB als Satzung und hebt damit die „Satzung der Ortsgemeinde Ochtendung über die förmliche Festlegung des Erneuerungsgebietes ‚Ortskern‘ Ochtendung“ (Verlängerungssatzung) vom 31.08.2017 inklusive ihrer Änderung vom 01.09.2023 auf.
Die Sanierungsziele sind teilweise erreicht, das Ende der Programmlaufzeit sowie der Abschluss der Gesamtmaßnahme „Lebendige Zentren“ erfolgt zum Stichtag 26.03.2026. Mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung tritt die Aufhebungssatzung zum 31.03.2026 in Kraft.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| 3. | Aufhebung der Modernisierungs-Richtlinie zur Förderung von privaten Sanierungen |
Das Gremium beschließt aufgrund des Abschlusses der Gesamtmaßnahme „Lebendige Zentren“, die Richtlinie der Ortsgemeinde Ochtendung zur Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden innerhalb des Erneuerungsgebietes „Ortskern“ (Modernisierungs-Richtlinie) zum Stichtag 26.03.2026 aufzuheben. Die Zielsetzungen der Modernisierungs-Richtlinie wurden erreicht.
Die Aufhebung der o.g. Richtlinie tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung zum 31.03.2026 in Kraft.
Mit Aufhebung dieser Richtlinie werden auch alle noch nicht umgesetzten Modernisierungs-vereinbarungen aufgehoben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| 4. | Mitteilungen und Beantwortung von evtl. schriftlichen Anfragen |