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Maifelder Nachrichten - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Maifeld
Ausgabe 13/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Ochtendung vom 12.03.2026

Beschluss 1:

Das Gremium beschließt den Abschluss der Gesamtmaßnahme „Lebendige Zentren“ zum Stichtag 26.03.2026. Einige Zielsetzungen des Förderprogramms, die im integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) der Ortsgemeinde Ochtendung festgelegt sind, wurden mit den durchgeführten Maßnahmen umgesetzt. Mit Schreiben des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz vom 15.12.2020 wurde das Ende des Förderzeitraumes auf den 31.03.2026 festgelegt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Abschlussbericht zu erstellen und den Schlussverwendungsnachweis bis zum Stichtag 31.03.2026 beim Fördergeber einzureichen.

Im Nachfolgenden können die Sanierungssatzung und die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes sowie die Modernisierungs-Richtlinie zur Förderung von privaten Sanierungen aufgehoben werden.

Diese Beschlüsse werden im Amtsblatt, Ausgabe vom 26.03.2026, öffentlich bekanntgegeben.

Beschluss 2:

Das Gremium beschließt grundsätzlich die Bewerbung für ein neues Städtebauförderprogramm. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Vorsitzenden, am Interessensbekundungsverfahren teilzunehmen. Über die Stellung des förmlichen Förderantrages und die vorläufige Festlegung von Maßnahmen und dem Sanierungsgebiet entscheidet der Ortsgemeinderat in einer späteren Sitzung.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

1.

Abschluss der Gesamtmaßnahme "Lebendige Zentren"

2.

Satzung zur Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes (Aufhebung der Sanierungssatzung gem. § 162 Abs. 1 Nr. 1 und 4 BauGB)

Das Gremium beschließt zum Stichtag 26.03.2026 die beigefügte „Satzung zur Aufhebung der förmlichen Festlegung des Erneuerungsgebietes ‚Ortskern‘ Ochtendung“ gem. § 162 Abs. 2 BauGB als Satzung und hebt damit die „Satzung der Ortsgemeinde Ochtendung über die förmliche Festlegung des Erneuerungsgebietes ‚Ortskern‘ Ochtendung“ (Verlängerungssatzung) vom 31.08.2017 inklusive ihrer Änderung vom 01.09.2023 auf.

Die Sanierungsziele sind teilweise erreicht, das Ende der Programmlaufzeit sowie der Abschluss der Gesamtmaßnahme „Lebendige Zentren“ erfolgt zum Stichtag 26.03.2026. Mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung tritt die Aufhebungssatzung zum 31.03.2026 in Kraft.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

3.

Aufhebung der Modernisierungs-Richtlinie zur Förderung von privaten Sanierungen

Das Gremium beschließt aufgrund des Abschlusses der Gesamtmaßnahme „Lebendige Zentren“, die Richtlinie der Ortsgemeinde Ochtendung zur Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden innerhalb des Erneuerungsgebietes „Ortskern“ (Modernisierungs-Richtlinie) zum Stichtag 26.03.2026 aufzuheben. Die Zielsetzungen der Modernisierungs-Richtlinie wurden erreicht.

Die Aufhebung der o.g. Richtlinie tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung zum 31.03.2026 in Kraft.

Mit Aufhebung dieser Richtlinie werden auch alle noch nicht umgesetzten Modernisierungs-vereinbarungen aufgehoben.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

4.

Mitteilungen und Beantwortung von evtl. schriftlichen Anfragen