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Maifelder Nachrichten - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Maifeld
Ausgabe 14/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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„Für ein Testament ist es nie zu früh, aber manchmal zu spät“

Mit diesem prägnanten Satz wies Notar Dr. Lars Schmidt auf die Bedeutung eines Testaments hin. Denn: „Erben und Vererben ist etwas, das uns alle betrifft.“ Seine Empfehlung: Mindestens einmal im Leben sollte man sich mit seinem eigenen Nachlass beschäftigen. In der Veranstaltung des Seniorenbeirats der Verbandsgemeinde Maifeld im Rahmen der Reihe „Gut leben auf dem Maifeld“ warnte er im Sozialgebäude @Viedel vor möglichen Fallstricken und gab praktische Tipps, damit das Erbe auch dort ankommt, wo es gewünscht ist.

Wenn ich sterbe, geht alles, was ich habe (auch evtl. Schulden), auf meine Erben über. Wird nichts Anderes verfügt, gilt die gesetzliche Erbfolge: Das sind in der Regel der/die EhepartnerIn (je nach Güterstand ein Viertel oder die Hälfte allen Vermögens) und die Kinder, die sich den Rest teilen. Ist ein Kind verstorben, bekommen seine Kinder automatisch seinen Anteil. Gibt es keine Abkömmlinge erster Ordnung sprich Kinder, Enkel, Urenkel, erben die Verwandten zweiter Ordnung: Eltern, Geschwister, Neffen, Nichten. Gibt es auch solche nicht, geht das Erbe an die Verwandten dritter Ordnung: Großeltern, Tanten, Onkel, Cousins, Cousinen. Sowohl beim Vererben als auch beim Schenken sind die individuellen Steuerfreibeträge im Auge zu behalten. Diese unterscheiden sich je nach Verwandtschaftsgrad (unter anderem 500.000 € für den Ehegatten und 400.000 € für ein Kind) und bestimmen somit auch darüber, ob Erbschaftsteuer anfällt. Wird ein(e) Erbberechtigte(r) enterbt, steht ihm als Pflichtteil die Hälfte seines Anteils zu. Ganz wichtig: Schwiegerkinder erben nicht. Auch Tiere können nicht erben, nur natürliche Personen und Organisationen/Vereine.

Grundsätzlich kann man sein Testament selbst verfassen. Es muss komplett eigenhändig geschrieben, unterschrieben und mit Datum versehen sein. Dann kann man es an einem Ort hinterlegen, wo es sicher und von den Richtigen gefunden wird. Oder – noch besser – man hinterlegt den verschlossenen Umschlag beim Amtsgericht, wo er gegen eine Gebühr aufbewahrt und im Todesfall geöffnet wird. Ehepaare können auch ein gemeinsames Testament verfassen: Einer schreibt und unterschreibt, der andere ergänzt: „Dies ist auch mein Wille“ und unterschreibt ebenfalls.

Wer auf Nummer Sicher gehen und unerwünschte Folgen vermeiden will oder Sonderfälle hat (z. B. Behindertentestament mit Vor- und Nacherbe, Nießbrauch, Wohnrecht), geht besser zum Notar. Dieser prüft automatisch die Geschäftsfähigkeit des Erblassers. Auch ein Erbschein ist bei notariellen Testamenten nicht nötig. Von den vielen Informationsquellen im Internet empfiehlt der Notar nur die Bundesnotarkammer und das Ministerium für Justiz.

Die 45 ZuhörerInnen verfolgten den Vortrag aufmerksam und stellten auch viele (Zwischen)Fragen. Als kleines Dankeschön überreichte Andrea Kaufmann, Gemeindeschwester plus der Verbandsgemeinde Maifeld, im Auftrag des Seniorenbeirats einen Präsentkorb.