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Maifelder Nachrichten - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Maifeld
Ausgabe 14/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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I. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Gappenach vom 18.09.2024

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund des § 24 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (Gem0) sowie der §§ 2, Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) folgende Änderungssatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

(1) § 14 Abs. 2 wird gestrichen.

(2) § 15 Abs.4, letzter Satz wird gestrichen.

§ 2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

56294 Gappenach, 03.03.2026
Der Ortsbürgermeister
UDO HEINEMANN

Hinweis:

Gemäß § 24 Absatz 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen.