Am 15.04.2024 sind die Abwassergebühren und -beiträge aus der Endabrechnung 2023 und die 1. Vorausleistung 2024 fällig. Bitte beachten Sie diesen Termin und überweisen Sie die fälligen Beiträge und Gebühren so rechtzeitig, dass diese bis spätestens 18.04.2024 der Verbandsgemeindekasse Maifeld auf einem der nachstehenden Konten gutgeschrieben werden.
Bitte beachten Sie unsere geänderten Bankverbindungen!
Falls Sie uns bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die Abwassergebühren zum Fälligkeitstag abgebucht.
Bei verspäteter Zahlung werden kraft Gesetzes Säumniszuschläge fällig.
Außerdem müssen Sie nach Ablauf von fünf Tagen mit einer gebührenpflichtigen Mahnung rechnen. Nach vergeblicher Mahnung können Maßnahmen zur zwangsweisen Einziehung der Forderungen getroffen werden.
Bitte vermeiden Sie durch eine rechtzeitige Zahlung Ihnen und uns unnötigen Aufwand. Die einfachste Möglichkeit hierfür bietet die Teilnahme am Einzugsverfahren per SEPA-Lastschrift.
Die Erteilung eines Sepa-Mandates ist auch online auf unserer Homepage möglich.
Wenn Sie sich dazu entschließen,
Hinweis:
Zur Vermeidung unnötiger Rücklastschriftgebühren bitten wir Kontoänderungen frühzeitig mitzuteilen.
Konten der Verbandsgemeindekasse Maifeld
| Kreissparkasse Mayen, | IBAN: DE32 5765 0010 0070 0008 98 |
| BIC: MALADE51MYN |
| Raiffeisenbank Welling | IBAN: DE25 5706 9361 0000 0051 00 |
| BIC: GENODED1WLG |
| VR-Bank Rhein-Ahr-Eifel | IBAN: DE40 5776 1591 0210 4014 00 |
| BIC: GENODED1BNA |