Top-Nr.: 1 Einwohnerfragestunde
Top-Nr.: 2 Umsetzung barrierefreier Zugang zum Friedhof
Auf Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses beschließt das Gremium die Ausführungsplanung zur barrierefreien Erschließung des Friedhofs die Verwaltung sowie das beauftragte Ingenieurbüro zu beauftragen, mit der zügigen Ausschreibung der Bauleistungen zu beginnen. Gleichzeitig wird der Ortsbürgermeister ermächtigt, die Aufträge an die wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Top-Nr.: 3 Sachstand Erweiterung Überdachung Friedhofskapelle
Auf Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses nimmt das Gremium den aktuellen Sachstand zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, weitere Schritte zur Ergänzung der Überdachung vorzunehmen. Dies sind zunächst die Vergaben der Planungs- und Sachverständigenleistungen. Herr Ortsbürgermeister Hans Georg Hammes wird ermächtigt, den jeweilig wirtschaftlichsten Bieter zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Top-Nr.: 4 Annahme sowie die Einwerbung von Spenden / Sponsoringleistungen
Das Gremium beschließt die Annahme sowie die Einwerbung der nachfolgend aufgeführten Spende.
| Betrag in EUR | Zweck |
| 410,00 | Spende für die Jugendpflege |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Top-Nr.: 5 Bauangelegenheiten / Bauanträge
Der Tagesordnungspunkt wurde vor Eintritt in die Tagesordnung abgesetzt.
Top-Nr.: 6 Übertragung von Haushaltsmitteln gemäß § 17 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) in das Haushaltsjahr 2025
Das Gremium beschließt die Übertragung der ordentlichen Aufwands- und Auszahlungsansätze entsprechend der beigefügten Übersicht.
Die geplante Übertragung der Auszahlungsansätze aus der Investitionstätigkeit, entsprechend der beiliegenden Auflistung, wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Top-Nr.: 7 Haushaltsplan 2025 und Erlass der Haushaltssatzung 2025
Beschluss 1:
Das Gremium beschließt den Haushaltsansatz bei der Buchungsstelle 42401.523100/723100 von bisher 8.000,00 EUR auf 105.000,00 EUR anzuheben. Hierdurch stehen für die Renovierungsarbeiten des Sportplatzgebäudes 100.000,00 EUR zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss 2:
Das Gremium nimmt Kenntnis.
Beschluss 3:
Entsprechend der laufenden Nr. 2 der Anträge der CDU-Fraktion vom 18.02.2025 beschließt das Gremium, 50.000,00 EUR für notwendige Instandhaltungs-Maßnahmen u. a. für den Jugendtreff im Haushaltsplan 2025 bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss 4:
Entsprechend der laufenden Nr. 3 der Anträge der CDU-Fraktion vom 18.02.2025 beschließt das Gremium, 10.000,00 EUR für das Ortsmarketing im Haushaltsplan 2025 bereitzustellen. Abweichend vom Antrag der CDU-Fraktion sind touristische Maßnahmen auszuschließen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss 5:
Entsprechend der laufenden Nr. 4 der Anträge der CDU-Fraktion vom 18.02.2025 beschließt das Gremium, 10.000,00 EUR für die Ertüchtigung der bestehenden Grillhütte und für Planungen für ein „Zukunftsmodell Grillhütte“ im Haushaltsplan 2025 bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss 6:
Entsprechend der laufenden Nr. 5 der Anträge der CDU-Fraktion vom 18.02.2025 beschließt das Gremium, 5.000,00 EUR für die Erstellung eines „Zukunftskonzeptes Bolzplatz“ im Haushaltsplan 2025 bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss 7:
Entsprechend der laufenden Nr. 6 der Anträge der CDU-Fraktion vom 18.02.2025 beschließt das Gremium, 10.000,00 EUR zur Erstellung der Zustandserfassung und –bewertung der Ortsstraßen im Haushaltsplan 2025 bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss 8:
Entsprechend der laufenden Nr. 7 der Anträge der CDU-Fraktion vom 18.02.2025 beschließt das Gremium, 85.000,00 EUR zur Umsetzung des Straßenausbauprogramms und für weitere Straßenbaumaßnahmen im Haushaltsplan 2025 bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss 9:
Auf Grund der dringend notwendigen Erneuerung des Löschwasserbeckens an der Kulturhalle beschließt das Gremium, einen Haushaltsansatz in Höhe von 40.000,00 EUR im Haushaltsplan 2025 zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss 10:
Das Gremium beschließt den vorliegenden Haushaltsplan 2025 mit den o. g. Änderungen, die vorab in den Haushaltsplan und Haushaltssatzung einzuarbeiten sind, und erlässt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Top-Nr.: 8 Bündelausschreibung für den kommunalen Strom- und Gasbedarf
Beschluss Strom:
| Das Gremium beschließt Folgendes: | |
| 1. | Das Gremium nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis. |
| 2. | Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Ortsgemeinde ab dem 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. |
| 3. | Das Gremium bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Stadt / Ortsgemeinde teilnimmt, namens und im Auftrag der Ortsgemeinde vorzunehmen. |
| 4. | Die Ortsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der / die jeweils den Zuschlag erhält / erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. |
| 5. | Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde nach folgenden Maßgaben erfolgen: |
| A. | Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms |
| Normalstrom |
| (Keine Anforderungen an die Erzeugungsart; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis) |
| B. | Beschaffungsmodell |
| Strukturierte Beschaffung - Fixer Lieferpreis für jedes Kalenderjahr |
| C. | Zuordnung |
| Die (Einfach)Auswahl nach A und B gilt für alle unsere Abnahmestellen. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss Gas:
| Das Gremium beschließt Folgendes: | |
| 1. | Das Gremium nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH (nachfolgend Kommunalberatung) und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis. |
| 2. | Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung mit der Ausschreibung der Erdgaslieferung der Ortsgemeinde ab dem 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. |
| 3. | Das Gremium bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen namens und im Auftrag der Ortsgemeinde vorzunehmen. Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Angebotspreis. |
| 4. | Die Ortsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Abnahme von dem Lieferanten / den Lieferanten, der / die jeweils den Zuschlag erhält / erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. |
| 5. | Die Ausschreibung soll für die Ortsgemeinde nach folgenden Maßgaben erfolgen: |
| Erdgas ohne Biogasanteil für alle Abnahmestellen |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Top-Nr.: 9 Mitteilungen und Beantwortung von evtl. schriftlichen Anfragen