Top-Nr.: 1 Einwohnerfragestunde
Top-Nr.: 2 Bündelausschreibung für den kommunalen Strom- und Gasbedarf
Beschluss Strom:
Das Gremium beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses folgende Vorgehensweise:
1. Das Gremium nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Stadt Polch ab dem 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
3. Das Gremium bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Stadt Polch teilnimmt, namens und im Auftrag der Stadt vorzunehmen.
4. Die Stadt Polch verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der / die jeweils den Zuschlag erhält / erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.
5. Die Ausschreibung soll für die Stadt Polch nach folgenden Maßgaben erfolgen:
| A. | Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms |
| Normalstrom |
| (Keine Anforderungen an die Erzeugungsart; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis) |
| B. | Beschaffungsmodell |
| Strukturierte Beschaffung - Fixer Lieferpreis für jedes Kalenderjahr |
| C. | Zuordnung |
| Die (Einfach)Auswahl nach A und B gilt für alle unsere Abnahmestellen. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss Erdgas:
Das Gremium beschließt auf Empfehlung des Hauptausschusses folgende Vorgehensweise.
1. Das Gremium nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH (nachfolgend Kommunalberatung) und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung mit der Ausschreibung der Erdgaslieferung der Stadt /Ortsgemeinde ab dem 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
3. Das Gremium bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen namens und im Auftrag der Stadt/Ortsgemeinde vorzunehmen. Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Angebotspreis.
4. Die Stadt/Ortsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Abnahme von dem Lieferanten / den Lieferanten, der / die jeweils den Zuschlag erhält / erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.
5. Die Ausschreibung soll für die Stadt/Ortsgemeinde nach folgenden Maßgaben erfolgen:
Erdgas ohne Biogasanteil für alle Abnahmestellen
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Top-Nr.: 3 Hebesatzsatzung
Auf Empfehlung des Hauptausschusses beschließt das Gremium, die als Anlage beigefügte Hebesatzsatzung unter Aufhebung der Hebesatzsatzung vom 28.10.2024.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Top-Nr.: 4 Übertragung der Aufgabe "Kindertagesbetreuung" nach § 67 Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) auf die Verbandsgemeinde
Auf Empfehlung des Hauptausschusses überträgt das Gremium die Aufgabe Kindertagesbetreuung nach § 67 Abs. 5 Gemeindeordnung ab dem 01.07.2025 auf die Verbandsgemeinde Maifeld. Dies geschieht unter dem Vorbehalt, dass der Verbandsgemeinderat den Beschluss fasst, dass der Kinderhort nicht geschlossen wird.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Die Übertragung der Gebäude erfolgt auf Empfehlung des Hauptausschusses
| durch Verkauf an die Verbandsgemeinde |
| zu den Bilanzwerten aus der Doppik. |
Abstimmungsergebnis: 13 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Top-Nr.: 5 Prüfung der Jahresrechnung 2021 und Entlastungserteilung
Das Gremium beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 und erteilt dem Bürgermeister, dem Stadtbürgermeister und den Beigeordneten die Entlastung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Top-Nr.: 6 Prüfung der Jahresrechnung 2022 und Entlastungserteilung
Das Gremium beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 und erteilt dem Bürgermeister, dem Stadtbürgermeister und den Beigeordneten die Entlastung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Top-Nr.: 7 Übertragung von Haushaltsmitteln gemäß § 17 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) in das Haushaltsjahr 2025
Auf Empfehlung des Hauptausschusses beschließt das Gremium die Übertragung der ordentlichen Aufwands- und Auszahlungsansätze entsprechend der beigefügten Übersicht.
Die geplante Übertragung der Auszahlungsansätze aus der Investitionstätigkeit, entsprechend der beiliegenden Auflistung, wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Top-Nr.: 8 Haushaltsplan 2025 und Erlass der Haushaltssatzung für das Jahr 2025
Beschluss 1:
Das Gremium beschließt, einen Zuschuss für die kath. Kindertagesstätte für notwendiges Mobiliar und die Errichtung einer Garderobe in Höhe von 30.000,00 EUR im Haushaltsplan 2025 zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss 2:
Das Gremium beschließt, dass der Haushaltsansatz bei der Buchungsstelle 57124.57100 (Verlustausgleich der WFG) von 100.000,00 EUR auf 0,00 EUR reduziert wird.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss 3:
Das Gremium beschließt, dass für die Herstellung / Sanierung des Platzes vor der „alten Synagoge“ 25.000,00 EUR im Haushaltsplan 2025 berücksichtigt werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss 4:
Das Gremium beschließt den vorliegenden Haushaltsplan 2025 mit den oben aufgeführten Ergänzungen / Änderungen und erlässt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025. Die Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld wird beauftragt, den Haushaltsplan entsprechend den o. g. Ergänzungen / Änderungen anzupassen, den Haushaltsausgleich herbeizuführen und der Kommunalaufsicht zur Prüfung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Top-Nr.: 9 Mitteilungen und Beantwortung von evtl. schriftlichen Anfragen