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Maifelder Nachrichten - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Maifeld
Ausgabe 15/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Verbandsgemeinde Maifeld

Genehmigung gemäß § 6 BauGB der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes, Darstellung von Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ für Teilbereiche der Ortsgemeinden Einig, Gering, Wierschem, der Stadt Polch, der Stadt Münstermaifeld sowie dem Stadtteil Metternich, Stadt Münstermaifeld

Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hat mit Bescheid vom 26.03.2026, Az.: 63 P 610-12, die 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Maifeld, Darstellung von Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ für Teilbereiche der Ortsgemeinden Einig, Gering, Wierschem, der Stadt Polch, der Stadt Münstermaifeld sowie dem Stadtteil Metternich der Stadt Münstermaifeld gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit nachfolgendem Wortlaut genehmigt:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

die von Ihnen am 02.03.2026 beantragte Genehmigung der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Maifeld für den Bereich Sonderbauflächen „Photovoltaik“ wird hiermit gemäß § 6 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. F der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22.12.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348) i. V. m. der Zuständigkeitsverordnung zum BauGB vom 21.12.2007 (GVBl. 2008, S. 22) erteilt.“

Mit dieser Bekanntmachung wird die 38. Änderung des Flächennutzungsplanes, Darstellung von Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ der Verbandsgemeinde Maifeld wirksam.

Jedermann kann die 38. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung, den Anlagen zur Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung in der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4-6, 56751 Polch, Außenstelle Kirchstraße 5, während der üblichen Dienststunden

einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde Maifeld, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts, geltend gemacht worden sind (§ 215 Abs. 1 BauGB).

In den nachfolgend abgebildeten Übersichtsplänen (unmaßstäblich) ist die Lage der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Maifeld für die Teilbereiche der Ortsgemeinden Einig, Gering, Wierschem, der Stadt Münstermaifeld sowie dem Stadtteil Metternich der Stadt Münstermaifeld dargestellt.

Zusätzlich können die Pläne auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Maifeld (www.maifeld.de >Leben & Infrastruktur >Bauleitplanung >38. Änderung Flächennutzungsplan „Photovoltaik“) eingesehen werden.

Gesamtkarte

 

1. Änderungsfläche Stadt Polch – nördlich der Autobahn A 48

 

2. Änderungsfläche Stadt Polch – Gewerbegebiet „Im Gohl II“

 

3. Änderungsfläche Stadt Polch – südlich des Ortsteils Nettesürsch

 

4. Änderungsfläche Stadt Polch - östlich von Mayen-Alzheim und nördlich der Autobahn A 48

 

5. Änderungsfläche Stadt Polch - östlich von Mayen-Alzheim und südlich der Autobahn A 48

 

6. Änderungsfläche Ortsgemeinde Einig - westlich der Ortsgemeinde und östlich an der Autobahn A 48

 

7. Änderungsfläche Ortsgemeinde Gering - westlich der Ortsgemeinde und östlich an der Autobahn A 48

 

8. Änderungsfläche Stadt Münstermaifeld, Stadtteil Metternich - südöstlich des Stadtteils Metternich

 

9. Änderungsfläche Ortsgemeinde Wierschem - südlich der Ortsgemeinde

 

Polch, den 02.04.2026
Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld
Maximilian Mumm
Bürgermeister