Die Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld macht darauf aufmerksam, dass am 15.04.2025 folgende Gebühren und Beiträge fällig waren:
Abwassergebühren und -beiträge Endabrechnung 2024
Abwassergebühren und -beiträge 1. Vorausleistung 2025
Die Beitrags- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der oben genannten sowie älterer Forderungen im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände
bis zum 25. April 2025
bei der Verbandsgemeindekasse Maifeld auszugleichen.
Nach dem 25. April 2025 werden die fällig gewesenen Beiträge und Gebühren im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und auf Grund des § 240 der Abgabenordnung (AO) folgender Säumniszuschlag erhoben:
Für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstage ab gerechnet eins von Hundert des abgerundeten rückständigen Betrages; abzurunden ist auf den nächsten durch fünfzig Euro teilbaren Betrag.
Wir bitten Sie, den Zahlungstermin einzuhalten!