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Maifelder Nachrichten - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Maifeld
Ausgabe 17/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Mertloch

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die hiermit bekanntgegeben wird. Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz erhebt mit Schreiben vom 28.03.2024 keine aufsichtsbehördlichen Bedenken.

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.747.934,00 EUR

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.725.113,00 EUR

der Jahresüberschuss auf 22.821,00 EUR

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf 70.030,00 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.137.000,00 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.728.000,00 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit -2.591.000,00 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf 2.520.970,00 EUR

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist wird festgesetzt für

zinslose Kredite 0,00 EUR

verzinste Kredite 2.533.194,00 EUR

zusammen auf 2.533.194,00 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zur Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen führen können, wird festgesetzt auf 900.000,00 EUR. Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 900.000,00 EUR.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf: 3.800.000,00 EUR

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folge festgesetzt:

Grundsteuer A auf 345 v.H.

Grundsteuer B auf 465 v.H.

Gewerbesteuer auf 380 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund 35,00 EUR

für den zweiten Hund 70,00 EUR

für jeden weiteren Hund 140,00 EUR

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 (Haushaltsvorvorjahr) betrug 3.079.148,81 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 (Haushaltsvorjahr) beträgt 3.129.745,81 EUR und zum 31.12.2024 (Haushaltsjahr) 3.152.566,81 EUR.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000,00 EUR überschritten werden.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 10.000,00. EUR sind einzeln darzustellen.

Mertloch, den 22.04.2024
Matthias Dahmen, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 94 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

I. Zur Haushalts- und Finanzlage

1. Ergebnishaushalt

Der Ergebnishaushalt 2024 ist in der Planung ausgeglichen:

Dabei stehen den erhöhten Erträgen von 1.747.934 EUR Aufwendungen von 1.725.113 EUR gegenüber. Damit ergibt sich ein Jahresüberschuss von 22.821 EUR

Damit hat die Ortsgemeinde durch äußerte Sparsamkeit und der Ausschöpfung aller den Willen zur notwendigen Konsolidierung der Finanzsituation gezeigt, was sich eindeutig auch in den aktuellen Finanz-Planungsdaten positiv wiederspiegelt. Im Rückblick ist festzustellen, dass aufgrund des vorläufigen Rechnungsergebnisses für das Haushaltsjahr 2022 ein Jahresüberschuss von voraussichtlich rd. 150.900 EUR erwirtschaftet werden konnte. Eine Mehrjahresbetrachtung der letzten fünf Haushaltsvorjahre (bis 2019) ist nur bedingt möglich, da für die Haushaltsjahre ab 2022 noch keine festgestellten Jahresabschlüsse vorliegen.

Für die Haushaltsfolgejahre bis 2027 ist ebenfalls mit Jahresüberschüssen und damit einem ausgeglichenen Haushalt zu rechnen. Dabei ist in der Planung berücksichtigt, dass durch den Anstieg der Kreditzinsen eine erhebliche Zinsverpflichtung von rd. 106.000 EUR zusätzlich zu erwirtschaften ist.

2. Finanzhaushalt

Der positive Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen von 70.030 EUR sowie der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von -2.591.000,00 EUR führen im Finanzhaushalt zu einem Finanzmittelfehlbetrag von 2.570.970 EUR (Vorjahr: -1.338.187 EUR).

Damit ist die Ortsgemeinde Mertloch in diesem Jahr in der Lage, ihre planmäßigen Tilgungen von Investitionskrediten (12.224 EUR) durch eigene Einzahlungen des Haushaltsjahres zu finanzieren.

Der Finanzhaushalt ist damit ausgeglichen.

Die Investitionstätigkeit der Ortsgemeinde Mertloch beläuft sich im Haushaltsjahr 2024 auf insgesamt 3.728.000 EUR und beschränkt sich auf den Neubau des Dorfgemeinschaftshauses (3.728.000 EUR). Weitere Investitionsmaßnahmen sind nicht geplant. Die Finanzierung der geplanten Investitionsauszahlungen erfolgt durch Einzahlungen aus Investitionszuwendungen und der Aufnahme eines Investitionskredites.

Mit Blick auf diese erhebliche Investitionsmaßnahme ist mit Blick auf den gesetzlich vorgeschriebenen Haushaltsausgleich auch für die zukünftigen Jahre weiterhin eine deutliche Begrenzung und Priorisierung sämtlicher Maßnahmen erforderlich. Gleichzeitig ist auch für die Haushaltsplanung eine strikte Veranschlagungsdisziplin entsprechend dem tatsächlichen und realistische Maßnahmenfortschritt zu wahren.

Die Ortsgemeinde Mertloch ist daher mit Blick auf die kritische Finanzsituation insbesondere der Folgejahre dringlich gehalten, auch weiterhin ihre Einnahmepotential auszuschöpfen, alle Einsparmaßnahmen vorbehaltlos zu überprüfen, insbesondere freiwillige Ausgaben kritisch zu hinterfragen und zu beschränken und ihre erfolgreichen Konsolidierungsbemühungen weiter fortzuführen.

3. Haushaltsausgleich

Ausgleich im Ergebnishaushalt

Da der Gesamtbetrag der Erträge den Gesamtbetrag der Aufwendungen übersteigt (siehe oben), ist der Ergebnishaushalt ausgeglichen.

Ausgleich im Finanzhaushalt

Im Finanzhaushalt reicht der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen aus, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten zu decken. Der Finanzhaushalt ist damit ebenfalls ausgeglichen.

Zusammenfassung

Gemäß § 93 Abs. 4 GemO ist der Haushalt 2024 der Ortsgemeinde Mertloch damit in der Planung ausgeglichen. Diese positive Entwicklung gilt es weiterhin zu fördern und durch die Fortsetzung der soliden Finanzplanung und strikter Haushaltsdisziplin zu sichern. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die durch den Neubau des Bürgerhauses entstehenden Schuldendienstverpflichtungen der zukünftigen Planungsjahre durch entsprechend höhere Einnahmen (Erhöhung der Realsteuerhebesätze) gegenfinanziert werden und der gesetzlich geforderte Haushaltsausgleich damit nicht gefährdet wird.

4. Verschuldung

Investitionskredite

Den im Finanzhaushalt veranschlagten Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 3.728.000 EUR stehen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 1.137.000 EUR gegenüber.

Die verbleibenden 2.591.000 EUR werden nach der Veranschlagung durch die Aufnahme eines Investitionskredits in Höhe von 2.533.194 EUR und den Überschuss aus dem ordentlichen Haushalt finanziert.

Bestehende Investitionskreditverpflichtungen werden im Haushaltsjahr planmäßig in Höhe von 12.224 EUR getilgt. Betrugen die Investitionskredite zu Beginn des Haushaltsjahres 101.309 EUR, entwickelt sich der Bestand zum Ende des Haushaltsjahres damit voraussichtlich auf 2.622.279 EUR.

Kredite zur Liquiditätssicherung

Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde bestehen nicht.

5. Stellenplan

Die Überprüfung des Stellenplanes führt zu keinen Einwendungen.

Wir weisen darauf hin, dass beim Vollzug des Stellenplanes die beamtenrechtlichen Vorschriften zu beachten sind.

II. Entscheidungen und Feststellungen

Kredite

Gem. §§ 95 Abs. 4 Nr. 2 und 103 Abs. 2 GemO erteilen wir hiermit die aufsichtsbehördliche Genehmigung für den in § 2 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Investitionskredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen der Ortsgemeinde Mertloch in Höhe von 2.533.194 EUR.

Verpflichtungsermächtigungen

Gem. §§ 95 Abs. 4 Nr. 1 und 102 GemO erteilen wir hiermit die aufsichtsbehördliche Genehmigung für den in § 3 der Haushaltssatzung festgesetzten Gesamtbetrag der Ermächtigungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen führen, soweit hierfür Investitionskredite aufgenommen werden müssen in Höhe von 900.000 EUR.

An die Erteilung der Gesamtgenehmigung sind insbesondere dann strenge Maßstäbe anzulegen, wenn der Haushaltsplan nicht ausgeglichen ist. Da der Ausgleich im Ergebnis-und Finanzhaushalt erreicht wurde, ist das Vorliegen einer der ausnahmebegründeten Anforderungen der Ziffer 4.1.3 der VV zu § 103 GemO entbehrlich.

Für die kreditfinanzierten Investitionsmaßnahmen der zukünftigen Haushaltsjahre ist zu beachten, dass die vorgesehenen Kreditaufnahmen und die daraus resultierenden Schuldendienstverpflichtungen mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde im Einklang stehen müssen.

In diesem Zusammenhang verweisen wir auf das Schreiben des Ministeriums des Inneren und für Sport vom 12.01.2022.

Höchstbetrag der Liquiditätskredite

Gem. §§ 95 Abs. 4 Nr. 3 und 105 Abs. 3 GemO erteilen wir hiermit die aufsichtsbehördliche Genehmigung für den in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse in Höhe von 3.800.000 EUR.

Unbedenklichkeitsbestätigung

Abschließend teilen wir Ihnen mit, dass wir nicht beabsichtigen, gegen die übrigen Festsetzungen der Haushaltssatzung und des dazu gehörenden Haushaltsplanes einschließlich des Stellenplanes Bedenken wegen Rechtsverletzung zu erheben.

Der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Mertloch liegt zur Einsichtnahme vom Montag 29.04.2024. bis Dienstag, 07.05.2024, von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr - montags bis donnerstags - und freitags von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld in Polch, Zimmer 105, öffentlich aus.

Eine Verletzung der Bestimmungen über Ausschließungsgründe und die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4 - 6, 56751 Polch, geltend gemacht worden ist.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- der Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Mertloch, den 22.04.2024
Matthias Dahmen, Ortsbürgermeister