Alle Grundstückseigentümer von bejagbaren Flächen im Jagdbezirk Mertloch werden für den 10.05.2024 um 19.00 Uhr zur Jahreshauptversammlung ins Bürgerhaus in Mertloch, St.-Gangolf-Straße 3 eingeladen. Entsprechend der Satzung können sich Eigentümer durch schriftliche Vollmacht vertreten lassen und es darf kein Jagdgenosse mehr als drei Vollmachten in sich vereinigen. Die nicht öffentliche Versammlung hat folgende Tagesordnung:
| 1) | Eröffnung |
| 2) | Niederschrift der JG-Versammlung vom 10.05.2023 |
| 3) | Geschäfts- und Kassenbericht 2023/2024 |
| 4) | Kassenprüfung, Genehmigung Jahresrechnung |
| 5) | Haushalt 2024 / 2025 |
| 6) | Verwendung des Reinertrages 2023/2024 |
| 7) | Entlastung des Vorstands |
| 8) | Beschluss über den Zuschussantrag der Gemeinde für Wegebaumaßnahmen |
| 9) | Beschluss über den Zuschussantrag der Frauengemeinschaft |
| 10) | Diskussion und Beschluss über die Rodung am „Juckelberg“ |
| 11) | Verschiedenes. |
Flächenveränderungen sind dem Vorsitzenden immer unverzüglich schriftlich durch Vorlage entsprechender Unterlagen zu melden. Für die JG-Versammlung muss dies bis spätestens eine Woche vorher erfolgen.
Die diesjährige Jahreshauptversammlung des Ortsbauernverbandes Mertloch findet um 18.30 Uhr vor der Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Mertloch statt.
Im Anschluss an die Jahreshauptversammlung laden wir alle Jagdgenossen und ihre Vertreter zu einem gemütlichen Abschluss bei Essen und Trinken ein.