| Top-Nr.: 1 | Einwohnerfragestunde |
| Top-Nr.: 2 | Übertragung der Aufgabe "Kindertagesbetreuung" nach § 67 Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) auf die Verbandsgemeinde |
Das Gremium beschließt, die bestehende Zweckvereinbarung mit der Ortsgemeinde Pillig vom 01.01.2001 zum 30.06.2025 aufzuheben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Das Gremium überträgt die Aufgabe Kindertagesbetreuung nach § 67 Abs. 5 Gemeindeordnung ab dem 01.07.2025 auf die Verbandsgemeinde Maifeld.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Top-Nr.: 3 | Digitales Sitzungsmanagement |
Das Gremium beschließt die Umsetzung der im Sachverhalt genannten Variante für die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger im Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Naunheim. Die Einladung unter Mitteilung von Zeit, Ort und Tagesordnung nach § 34 Abs. 2 GemO erfolgt für alle Ratsmitglieder in Schriftform auf dem Postweg.
Die Ratsmitglieder haben künftig die Möglichkeit nach eigenem Wunsch am digitalen Sitzungsmanagement mit privaten Endgeräten teilzunehmen oder weiterhin die Sitzungsvorlagen und Anlagen in Papierform zu erhalten.
Ratsmitglieder, die sich künftig für das digitale Sitzungsmanagement mit privatem Endgerät entscheiden, erhalten eine einmalige Entschädigung für den Einsatz ihrer privaten Endgeräte und das Sicherstellen der Datenschutzanforderungen in Höhe von 0,00 EUR pro Wahlzeit.
Die Zahlung einer Entschädigung entfällt, wenn die Mandatsträgerin / der Mandatsträger bereits am digitalen Sitzungsmanagement einer weiteren übergeordneten Kommune teilnimmt.
Die Hauptsatzung der Ortsgemeinde Naunheim in der derzeit gültigen Fassung soll in § 3 wie folgt ergänzt werden:
§ 3 Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder und Mitglieder von Ausschüssen
(6) Die Ratsmitglieder, sowie die Mitglieder der in § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 genannten Ausschüsse, die am digitalen Sitzungsmanagement mit privaten Endgeräten teilnehmen und damit auf den Versand der Sitzungsvorlagen und Anlagen in Papierform verzichten, erhalten eine einmalige Aufwandsentschädigung pro Wahlzeit in Höhe von 0,00 EUR. Die Auszahlung erfolgt anteilig, wenn die Ratsmitglieder bzw. die Mitglieder nicht die gesamte Wahlzeit Teil der genannten Gremien sind. Zweckgleiche Aufwandsentschädigungen aus Mitgliedschaften in weiteren Gremien auf Ebene der Verbandsgemeinde Maifeld werden angerechnet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Top-Nr.: 4 | Neufassung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Naunheim |
Das Gremium beschließt die Neufassung der Hauptsatzung mit folgenden Änderungen im Vergleich zur derzeit gültigen Fassung:
§ 3
Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Ortsgemeinderates und der Ausschüsse
(1) Die notwendigen baren Auslagen und der sonstigen persönlichen Aufwendungen, die mit der Wahrnehmung ihres Amtes verbunden sind, werden auf Antrag erstattet.
(2) Ein Sitzungsgeld wird über die in Absatz 1 geregelte Aufwandsentschädigung hinaus nicht gewährt.
(3) Neben der Aufwandsentschädigung wird nachgewiesener Lohnausfall in voller Höhe ersetzt; er umfasst bei Arbeitnehmern auch die entgangenen tariflichen und freiwilligen Arbeitgeberleistungen sowie den Arbeitgeberanteil zu den gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträgen. Verdienstausfall wird auf Antrag in Form eines Durchschnittssatzes ersetzt, dessen Höhe vom Ortsgemeinderat festgesetzt wird. Personen, die einen Lohn- oder Verdienstausfall nicht geltend machen können, denen aber im häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten einen Ausgleich entsprechend den Bestimmungen des Satzes 2.
(4) Neben der Aufwandsentschädigung erhalten die Gemeinderatsmitglieder für Dienstreisen Reisekostenvergütung nach den Bestimmungen des Landesreisekostengesetzes.
(5) Für die Mitglieder der Ausschüsse gelten die vorherigen Absätze entsprechend.
(6) Die Ratsmitglieder, sowie die Mitglieder der in § 2 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 genannten Ausschüsse, die am digitalen Sitzungsmanagement mit privaten Endgeräten teilnehmen und damit auf den Versand der Sitzungsvorlagen und Anlagen in Papierform verzichten, erhalten eine einmalige Aufwandsentschädigung pro Wahlzeit in Höhe von 0,00 EUR. Die Auszahlung erfolgt anteilig, wenn die Ratsmitglieder bzw. die Mitglieder nicht die gesamte Wahlzeit Teil der genannten Gremien sind. Zweckgleiche Aufwandsentschädigungen aus Mitgliedschaften in weiteren Gremien auf Ebene der Verbandsgemeinde Maifeld werden angerechnet.
§ 6
Übertragung von Aufgaben des Ortsgemeinderates auf die Ortsbürgermeisterin/den Ortsbürgermeister
Auf die Ortsbürgermeisterin/den Ortsbürgermeister wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen:
| 1. | Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 5.000,00 EUR im Einzelfall. |
| 2. | Aufnahme von Krediten im Rahmen der von der Kommunalaufsicht genehmigten Kreditermächtigung. |
| 3. | Gemäß § 47 Abs. 1 GemO die unbefristete Niederschlagung und der Erlass von Forderungen bis zu einem Betrag von 500,00 EUR. |
| 4. | Gemäß § 47 Abs. 1 GemO die unbefristete Niederschlagung von Forderungen, die bedingt durch ein laufendes Insolvenzverfahrens nicht mehr realisierbar sind. |
| 5. | Die gemeindliche Vertretung der Mitgliedschaftsrechte in der Jagdgenossenschaftsversammlung. |
| 6. | Entscheidung über den Verzicht der Ortsgemeinde auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes nach Baugesetzbuch. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| Top-Nr.: 5 | Erschließung des Neubaugebietes „Im Winkel II" - Veränderung der Straßenplanung |
Das Gremium stimmt der Planungsänderung gemäß Anlage zu. Demnach soll die Planstraße C bis zur westlichen Grundstücksgrenze des Grundstückes „07“ auf kompletter Breite verlängert werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig, 1 Enthaltung
| Top-Nr.: 6 | Bauverpflichtung für den Erwerb der Baugrundstücke im Baugebiet „Im Winkel II“ |
Das Gremium beschießt, dass die im Sachverhalt aufgeführte Bauverpflichtung in die noch abzuschließenden Kaufverträge aufzunehmen ist.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| Top-Nr.: 7 | Bauangelegenheiten / Bauanträge |
Der Tagesordnungspunkt wurde vor Eintritt in die Tagesordnung abgesetzt.
| Top-Nr.: 8 | Bündelausschreibung für den kommunalen Strom- und Gasbedarf |
Beschluss 1 Strom:
Das Gremium beschließt folgende Vorgehensweise:
| 1. | Das Gremium nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis. |
| 2. | Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit der Ausschreibung der Stromlieferung der Stadt/Ortsgemeinde ab dem 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. |
| 3. | Das Gremium bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen im Rahmen der Bündelausschreibung(en) Strom, an denen die Stadt/Ortsgemeinde teilnimmt, namens und im Auftrag der Stadt/Ortsgemeinde vorzunehmen. |
| 4. | Die Stadt/Ortsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibungen als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Stromabnahme von dem Lieferanten/den Lieferanten, der / die jeweils den Zuschlag erhält / erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. |
| 5. | Die Ausschreibung soll für die Stadt/Ortsgemeinde nach folgenden Maßgaben erfolgen: |
| A. | Qualifizierung des zu beschaffenden Stroms |
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| Ökostrom mit 33 % Neuanlagenquote |
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| (Beschaffung nach dem sogenannten Händlermodell; Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis) |
| B. | Beschaffungsmodell |
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| Strukturierte Beschaffung - Fixer Lieferpreis für jedes Kalenderjahr |
| C. | Zuordnung |
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| Die (Einfach)Auswahl nach A und B gilt für alle unsere Abnahmestellen. |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss 2 Erdgas:
Das Gremium beschließt folgende Vorgehensweise:
| 1. | Das Gremium nimmt die Ausschreibungskonzeption der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH (nachfolgend Kommunalberatung) und die zugehörigen Anlagen zur Kenntnis. |
| 2. | Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die Kommunalberatung mit der Ausschreibung der Erdgaslieferung der Stadt /Ortsgemeinde ab dem 01.01.2026 zu beauftragen und zu bevollmächtigen, alle dazu erforderlichen Handlungen vorzunehmen und alle erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. |
| 3. | Das Gremium bevollmächtigt das bei der Kommunalberatung eingerichtete Vergabegremium, die Zuschlagsentscheidungen und Zuschlagserteilungen namens und im Auftrag der Stadt/Ortsgemeinde vorzunehmen. Zuschlagskriterium ist ausschließlich der Angebotspreis. |
| 4. | Die Stadt/Ortsgemeinde verpflichtet sich, das Ergebnis der Bündelausschreibung als für sich verbindlich anzuerkennen. Sie verpflichtet sich zur Abnahme von dem Lieferanten / den Lieferanten, der / die jeweils den Zuschlag erhält / erhalten, für die Dauer der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit. |
| 5. | Die Ausschreibung soll für die Stadt/Ortsgemeinde nach folgenden Maßgaben erfolgen: |
|
| Bioerdgas mit mind. 10 % Biogasanteil für alle Abnahmestellen |
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| Top-Nr.: 9 | Annahme sowie Einwerbung von Spenden / Sponsoringleistungen |
Das Gremium beschließt die Annahme der nachfolgend aufgeführten Spende.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
| Top-Nr.: 10 | Mitteilungen und Beantwortung von evtl. schriftlichen Anfragen |