Titel Logo
Maifelder Nachrichten - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Maifeld
Ausgabe 18/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Durchführung des Offenlegungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan 1. Änderung „Ober Gappenach“, Ortsgemeinde Gappenach

Die 1. Änderung des Bebauungsplans „Ober Gappenach“ wird gemäß Beschlussfassung des Ortsgemeinderates von Gappenach vom 03.03.2026 im „beschleunigten Verfahren“ nach § 13a BauGB durchgeführt.

Gemäß Beschlussfassung des Ortsgemeinderates vom 03.03.2026 wird nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Die 1. Änderung des Bebauungsplans „Ober Gappenach“ erfolgt im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB).

Der Entwurf des Bebauungsplans 1. Änderung „Ober Gappenach“ der Ortsgemeinde Gappenach kann mit Satzungsentwurf, Textfestsetzungen, Begründung, dem schalltechnischen Gutachten und dieser Bekanntmachung in der Zeit vom

04.05.2026 bis einschließlich 12.06.2026

im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Maifeld www.maifeld.de (>Leben & Infrastruktur >Bauen, Wohnen, Klimaschutz & Förderung >Bauleitplanung >Bebauungsplan 1. Änderung „Ober Gappenach“, Gappenach) eingesehen werden.

Zusätzlich liegen die o. g. Unterlagen im o. g. Zeitraum bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4-6, 56751 Polch, Außenstelle Kirchstraße, zu jedermanns Einsicht aus, und zwar jeweils montags bis donnerstags in der Zeit von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr.

Mit der Bebauungsplanänderung wird die auf der öffentlichen Grünfläche festgesetzte Zweckbestimmung „Spielplatz“ auf dem Grundstück Flur 3, Nr. 49/2 in die Zweckbestimmung „Mehrgenerationenplatz“ geändert.

Der Geltungsbereich der Bebauungsplans 1. Änderung „Ober Gappenach“ kann dem nachfolgenden Plan entnommen werden (unmaßstäblich).

 

Hinweise:

1.

Während der Offenlage kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Stellungnahmen zu dem Planentwurf abgegeben werden (§ 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB).

2.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

3.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unter den Voraussetzungen des § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

56294 Gappenach, 20.04.2026
Ortsgemeinde Gappenach
Udo Heinemann
Ortsbürgermeister