Aufgrund des § 24 Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz (KAG) in der derzeit gültigen Fassung wird folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gegeben wird:
§ 1
Benutzungsgebühren
Für die Benutzung der Sauna werden folgende Gebühren erhoben:
Tageskarte Erwachsene 13,00 EUR
Zehnerkarte Erwachsene 120,00 EUR
§ 2
Inkrafttreten
1) Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.
2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 15.04.2010 außer Kraft.
Hinweis:Gemäß § 24 Absatz 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.