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Maifelder Nachrichten - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Maifeld
Ausgabe 19/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Sauna der Stadt Münstermaifeld vom 02.03.2023

Aufgrund des § 24 Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes für Rheinland-Pfalz (KAG) in der derzeit gültigen Fassung wird folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gegeben wird:

§ 1

Benutzungsgebühren

Für die Benutzung der Sauna werden folgende Gebühren erhoben:

Tageskarte Erwachsene 13,00 EUR

Zehnerkarte Erwachsene 120,00 EUR

§ 2

Inkrafttreten

1) Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

2) Gleichzeitig tritt die Satzung vom 15.04.2010 außer Kraft.

56294 Münstermaifeld, den 01.01.2023 — Claudia Schneider
Stadt Münstermaifeld — Stadtbürgermeisterin

Hinweis:Gemäß § 24 Absatz 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.