Der Verbandsgemeinderat hat am 07.12.2023 per Beschluss, der hiermit gemäß § 1 Abs. 4 der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Maifeld – Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung – vom 10.10.2014 öffentlich bekannt gemacht wird, die einmaligen Beiträge und laufenden Entgelte für die öffentliche Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Der einmalige Beitrag für die Schmutzwasserbeseitigung (erstmalige Herstellung) wird auf 4,65 EUR/m² mit Zuschlägen für Vollgeschosse gewichtete Grundstücksfläche |
| 2. | Der einmalige Beitrag für die Oberflächenentwässerung wird auf 10,09 EUR/m² mit Abflussbeiwerten vervielfachten Grundstücksfläche |
| 3. | Der einmalige Beitrag für die Oberflächenentwässerung (erstmalige Herstellung) der gemeindlichen Straßen wird auf 18,83 EUR/m² Straßenfläche |
| festgesetzt. | |
| 4. | Die laufenden Entgelte für das Wirtschaftsjahr 2024 werden wie folgt festgesetzt: |
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| a) Benutzungsgebühr je m³ gewichtete Schmutzwassermenge (§ 18 Entgeltsatzung) 1,99 EUR/m³ Schmutzwassermenge |
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| b) Wiederkehrender Beitrag für das Schmutzwasser (§ 13 Entgeltsatzung) 0,06 EUR/m³ Geschossfläche |
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| c) Wiederkehrender Beitrag für das Niederschlagswasser (§13 Entgeltsatzung) 0,36 EUR/m² gewichtete Grundstücksfläche |
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| d) Laufender Kostenanteil für die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsanlagen 0,60 EUR/m² entwässernde öffentliche Verkehrsanlage |
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| e) Abwassergebühr für geschlossene Gruben 10,87 EUR je m³ abgefahrener Menge |
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| f) Abwasserabgabe für Kleineinleiter 17,90 EUR je Einwohner |
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| g) Gebühr für die Ausfuhr von Fäkal- und Klärschlamm aus Hauskläranlagen und Abwassergruben 26,75 EUR je m³ |