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Maifelder Nachrichten - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Maifeld
Ausgabe 2/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Schmutzwassergebühr und der wiederkehrenden Beiträge für die öffentliche Abwasserbeseitigung 2024

Der Verbandsgemeinderat hat am 07.12.2023 per Beschluss, der hiermit gemäß § 1 Abs. 4 der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Maifeld – Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung – vom 10.10.2014 öffentlich bekannt gemacht wird, die einmaligen Beiträge und laufenden Entgelte für die öffentliche Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:

1.

Der einmalige Beitrag für die Schmutzwasserbeseitigung (erstmalige Herstellung) wird auf 4,65 EUR/m² mit Zuschlägen für Vollgeschosse gewichtete Grundstücksfläche

2.

Der einmalige Beitrag für die Oberflächenentwässerung wird auf 10,09 EUR/m² mit Abflussbeiwerten vervielfachten Grundstücksfläche

3.

Der einmalige Beitrag für die Oberflächenentwässerung (erstmalige Herstellung) der gemeindlichen Straßen wird auf 18,83 EUR/m² Straßenfläche

festgesetzt.

4.

Die laufenden Entgelte für das Wirtschaftsjahr 2024 werden wie folgt festgesetzt:

a) Benutzungsgebühr je m³ gewichtete Schmutzwassermenge (§ 18 Entgeltsatzung)

1,99 EUR/m³ Schmutzwassermenge

b) Wiederkehrender Beitrag für das Schmutzwasser (§ 13 Entgeltsatzung)

0,06 EUR/m³ Geschossfläche

c) Wiederkehrender Beitrag für das Niederschlagswasser (§13 Entgeltsatzung)

0,36 EUR/m² gewichtete Grundstücksfläche

d) Laufender Kostenanteil für die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsanlagen

0,60 EUR/m² entwässernde öffentliche Verkehrsanlage

e) Abwassergebühr für geschlossene Gruben

10,87 EUR je m³ abgefahrener Menge

f) Abwasserabgabe für Kleineinleiter

17,90 EUR je Einwohner

g) Gebühr für die Ausfuhr von Fäkal- und Klärschlamm aus Hauskläranlagen und Abwassergruben

26,75 EUR je m³

Polch, den 02.01.2024  —  Maximilian Mumm
 — Bürgermeister