Die Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld macht darauf aufmerksam, dass am 15.05.2025 folgende Abgaben (Steuer- und Gebührenverpflichtungen) fällig waren:
| Grundsteuer | 2. Quartal 2025 |
| Gewerbesteuervorauszahlung | 2. Quartal 2025 |
| Abwassergebühren und -beiträge | 2. Abschlagszahlung 2025 |
Sonstige Gebühren
Die Abgaben-, Steuer- und Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der oben genannten Steuern und Gebühren sowie älterer Forderungen im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis zum 23. Mai 2025 bei der Verbandsgemeindekasse Maifeld auszugleichen.
Nach dem 23. Mai 2025 werden die fällig gewesenen Abgaben, Gebühren und Beiträge im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach den landesrechtlichen Bestimmungen zwangsweise eingezogen und auf Grund des § 240 der Abgabenordnung (AO) folgender Säumniszuschlag erhoben:
Für jeden angefangenen Monat vom Fälligkeitstag ab gerechnet eins von Hundert des abgerundeten rückständigen Betrages; abzurunden ist auf den nächsten durch fünfzig Euro teilbaren Betrag.
Wir bitten Sie, den Zahlungstermin einzuhalten!