Der Entwurf des Bebauungsplanes „Umfeld Forum Polch“ der Stadt Polch liegt mit Satzungsentwurf, Text und Begründung inkl. Umweltbericht, Fachbeitrag Artenschutz und den umweltbezogenen Informationen sowie umweltrelevanten Stellungnahmen in der Zeit vom
03.06.2024 bis einschl. 05.07.2024
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4-6, 56751 Polch, Zimmer 218, zu jedermanns Einsicht aus, und zwar jeweils montags bis donnerstags in der Zeit von 8.30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr.
Ziel der Planung ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für einen familienfreundlichen Sportpark, eine Kindertagesstätte, einer Schule, einer Schank- und Speisewirtschaft und eine „Vorhalteflächen“ für ein Katastrophenschutzzentrum.
Diese Bekanntmachung und die vorgenannten Unterlagen können auch ab 03.06.2024 für den o.g. Zeitraum im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Maifeld www.maifeld.de (ØLeben & Infrastruktur ØBauen, Wohnen, Klimaschutz & Förderungen ØBauleitplanung ØBebauungsplan „Umfeld Forum Polch“, Polch) eingesehen werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:
I. Umweltinformationen im Umweltbericht
Gemäß den Anforderungen des § 1 (6) Nr. 7 und §§ 2 (4) und 2a BauGB wurde in der Umweltprüfung – jeweils eingeteilt in Bestandsaufnahme und Bewertung – überprüft, ob durch das geplante Vorhaben erhebliche Umweltauswirkungen für die
| - | Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima, Luft, Landschaft oder Kultur- und Sachgüter, |
| - | Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes |
| - | umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt, |
| - | umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter, |
| - | die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern, |
| - | die Nutzung erneuerbarer Energien, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Wärmeversorgung von Gebäuden, sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie, |
| - | die Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, des Abfall- und des Immissionsschutzrechts, sowie die Darstellungen in Wärmeplänen und die Entscheidungen über die Ausweisung als Gebiet zum Neu- oder Ausbau von Wärmenetzen oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet gemäß § 26 des Wärmeplanungsgesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394), |
| - | die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von Rechtsakten der Europäischen Union festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden, |
| - | die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d, |
| - | unbeschadet des § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, die Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind, auf die Belange nach den Buchstaben a bis d und i, |
zu erwarten sind.
Weiterhin wurden eine Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung bzw. Nicht-Durchführung der Planung sowie Möglichkeiten von Verminderung, Vermeidung, Ausgleich und Ersatz aufgezeigt. Weitere Bestandteile sind Ausführungen zum Monitoring, technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie eine Alternativenprüfung.
Integrativer Bestandteil ist zudem die Anwendung der Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung sowie die Ableitung geeigneter Ausgleichsmaßnahmen.
II. Umweltinformationen in Fachgutachten
Für die Erfassung und Bewertung der artenschutzrechtlichen Belange wurde der Fachbeitrag Artenschutz zum Bebauungsplan „Umfeld Forum Polch“ in Polch durch das Planungsbüro Jörg Hilgers, Kaufmannstraße 9, 53115 Bonn, Stand Februar 2024 erstellt.
Im Fachbeitrag wurden neben der Beschreibung des Untersuchungsgebiets und der Wirkfaktoren eine faunistische Erfassung und Bewertung der Avifauna und der Herpetofauna vorgenommen.
Für die Beurteilung einer möglichen avifaunistischen Betroffenheit wurden die planungsrelevanten Vogelarten betrachtet. Weitergehende Ausführungen wurden zur Haubenlerche vorgenommen. Die Aussagen zur Herpetofauna erfassen die Zauneidechse, Kreuz- und Wechselkröte sowie die Einschätzung zu Fledermäusen und Säugern.
Auf der Grundlage der Prüfergebnisse werden im Fachbeitrag Maßnahmen abgeleitet, wobei zwischen Vermeidungsmaßnahmen und sonstigen Maßnahmen sowie funktionserhaltenden Maßnahmen differenziert wird. Weiterhin sind Aussagen zum Monitoring und Betreuung der Maßnahmen Gegenstand des Gutachtens.
III. Umweltinformationen in umweltbezogenen Stellungnahmen
Die fachbehördliche Stellungnahme beinhaltet Aussagen zur Beseitigung der im Bebauungsplangebiet anfallenden Niederschlagswasser gemäß den Vorgaben des Landeswassergesetzes Rheinland-Pfalz und des Wasserhaushaltsgesetzes.
Des Weiteren wies die Fachbehörde auf die Starkregengefährdungskarte des Hochwasserinfopaketes hin. Demnach besteht für das Plangebiet die Gefahr einer potenziellen Überflutung entlang von Tiefenlinien sowie eine geringe bis mäßige Gefahr einer Abflusskonzentration während eines Starkregenereignisses.
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, Schreiben vom 02.11.2022
In der Stellungnahme hat die Fachbehörde auf die Berücksichtigung möglicher geruchs- und Lärmbeeinträchtigungen durch einen in räumlicher Nähe zum Plangebiet gelegenen landwirtschaftlichen Betrieb hingewiesen.
- Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, 9.63 Bauleitplanung, Schreiben vom 24.10. 2022
Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, 9.63 Bauleitplanung führt in ihrer Stellungnahme das Fehlen von Aussagen und Festsetzungen zum Lärmschutz hin.
- Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, 9.70 Naturschutz, Schreiben vom 11.10.2022
Die Untere Naturschutzbehörde teilt mit, dass zur Beurteilung der Auswirkungen des vorliegenden Bebauungsplans auf die Belange von Natur und Landschaft sowie den Artenschutz entsprechende gebietsbezogene Gutachten vorzulegen sind. Die Fachbehörde verweist auf die Funktionsfähigkeit der ggf. erforderlichen vorgezogenen Kompensationsmaßnahmen. Diese Voraussetzung muss vor der bauordnungsrechtlichen Zulässigkeitsentscheidung gegeben sein.
- Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, 9.70 Wasserwirtschaft, Schreiben vom 30.09.2022
Durch das Fachreferat wird eine wasserwirtschaftliche und bodenschutzrechtliche Beurteilung des Plangebiets vorgenommen und festgestellt, dass keine festgesetzten Wasser- oder Heilquellenschutzgebiete betroffen sind. Ebenso wenig sind Altablagerungsstellen berührt.
Aus Sicht der Behörde wird der „Viedeler Bach“ als Gewässer III. Ordnung tangiert.
Ferner werden Anregungen und Hinweise für eine ordnungsgemäße Schmutz- und Abwasserbeseitigung sowie den Bodenschutz sowie Anlagen an Gewässern gegeben.
- Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz (LBM), Schreiben vom 25.11.2022
Der LBM weist in seiner Stellungnahme auf die möglichen Beeinträchtigungen durch Verkehrslärm und die Berücksichtigung der Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie etwaig zu treffende Lärmschutzmaßnahmen hin.
- Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Maifeld, Schreiben vom 24.10.2022
Das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Maifeld trifft in seiner Stellungnahmen Aussagen zur Umsetzung einer ordnungsgemäßen Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung.
- Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V., Schreiben vom 04.10.2022
Der Umweltverband weist in seiner Stellungnahme auf die zeitnahe Umsetzung etwaiger Ausgleichsmaßnahmen hin.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Umfeld Forum Polch“, kann dem nachfolgenden Plan entnommen werden.
Hinweise: