Der Stadtrat von Polch hat in seiner Sitzung am 27.02.2024 die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf erfolgte in der Sitzung des Stadtrates von Polch am 14.05.2024.
Die Abgrenzung des Planänderungsgebietes ist aus dem nachfolgend abgedruckten Plan ersichtlich.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes zur Änderung der Bebauungspläne „Am Bahnhof - In der Konn“ und In der Konn - Vor May“ wird gemäß Beschlussfassung des Stadtrates von Polch vom 27.02.2024 im „beschleunigten Verfahren“ nach § 13 a BauGB durchgeführt.
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (§ 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB).
Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB findet nicht statt.
Stattdessen kann sich die Öffentlichkeit in der Zeit vom 27.05.2024 bis einschl. 12.06.2024 über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4-6, 56751 Polch, Zimmer 218, unterrichten, und zwar jeweils montags bis donnerstags in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr.
Der Planentwurf mit Text und Begründung kann auch ab 27.05.2024 für den o.g. Zeitraum im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Maifeld www.maifeld.de (-Leben & Infrastruktur -Bauen, Wohnen, Klimaschutz & Förderungen -Bauleitplanung -Bebauungsplan zur Änderung der Bebauungspläne „Am Bahnhof - In der Konn“ und In der Konn - Vor May“, Polch) eingesehen werden.
Innerhalb der oben genannten Frist können Äußerungen zu der geplanten Änderung des Bebauungsplanes bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld vorgebracht werden.