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Maifelder Nachrichten - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Maifeld
Ausgabe 21/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Polch

Am Dienstag, 27.05.2025, findet um 19:00 Uhr, im Ratssaal der Stadt Polch in Polch eine Sitzung des Stadtrates Polch mit folgender Tagesordnung statt:

Über die Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld (www.maifeld.de) gelangen Sie über "Rathaus & Bürgerservice {{gt}} Ratsinformationssystem {{gt}} Bürgerinfoportal" zum Bürgerinfoportal, in dem Ihnen eine öffentliche Einladung ohne Anlagen zur Einsichtnahme zur Verfügung steht. Sie wird bei Bedarf bis zum Sitzungstag aktualisiert.

Öffentlicher Teil:

1)

Einwohnerfragestunde

2)

Städtebauliche Verträge gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Durchführung und dauerhaften Sicherung der artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen

3)

Empfehlung der Verwaltung hinsichtlich der Widmung der Nelkenstraße auf Antrag der CDU-Fraktion

4)

Antrag der CDU-Fraktion - Förderung Innenstadtimpulse

5)

Antrag der Stadt Polch auf Aufnahme des Ortsbezirks Kaan als Schwerpunktgemeinde im Rahmen der Dorferneuerung

6)

Sportpark Sachstandsmitteilung

7)

Leasing von Arbeitsschutzkleidung für den Bauhof der Stadt Polch

8)

Namensänderung des Kinderhorts Mäusenest

9)

Annahme sowie Einwerbung von Spenden / Sponsoringleistungen

10)

Aktualisierung des Forsteinrichtungswerkes der Stadt Polch

11)

Bauangelegenheiten / Bauanträge

12)

Mitteilungen und Beantwortung von evtl. schriftlichen Anfragen

Im Anschluss an den öffentlichen Teil findet ein nicht öffentlicher Teil statt, in dem über Finanz- und Vertragsangelegenheiten beraten wird.

Polch, 19. Mai 2025
Stadt Polch
Gerd Klasen
Stadtbürgermeister

Einwohnerfragestunde

Im Rahmen der Sitzung des Stadtrates Polch am 27.05.2025 im Ratssaal der Stadt Polch in Polch findet unter Tagesordnungspunkt 1) eine Einwohnerfragestunde statt.

Die Einwohnerfragestunde soll allen Einwohnern des Gemeindegebietes die Gelegenheit geben, Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen, sowie Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten. Fragen sollen dem Stadtbürgermeister nach Möglichkeit drei Tage vor der Sitzung schriftlich zugeleitet werden.

Fragen, Anregungen und Vorschläge sollen kurzgefasst sein und einschließlich ihrer Begründung die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten.

Eine Beschlussfassung für die Beantwortung der Fragen oder über die inhaltliche Behandlung vorgetragener Anregungen und Vorschläge findet im Rahmen der Einwohnerfragestunde nicht statt.

Ich würde mich über eine zahlreiche Beteiligung der Einwohner freuen.