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Maifelder Nachrichten - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Maifeld
Ausgabe 21/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Gewässerschau: Bachufer muss frei bleiben

Die Archivfotos zeigen Beispiele für eine nicht erlaubte Nutzung der Bachufer.

Keine größeren Mängel der Gewässerunterhaltung – so das Ergebnis der zweitägigen Gewässerschau des Nothbachs durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (Obere Wasserbehörde). Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz (Untere Wasserbehörde) sowie der Verbandsgemeinden Maifeld und Rhein-Mosel nahm sie den etwa 14 Kilometer langen Abschnitt von der Quelle bis zur Mündung in die Mosel unter die Lupe. Bei der Begehung überprüfte die Schaukommission den Zustand des Nothbachs einschließlich der Uferbereiche. Dabei fiel jedoch auf, dass an einigen Stellen Grünschnitt, Brennholz und verschiedene Gegenstände im Uferbereich lagern. Diese können im Falle eines Hochwassers weggeschwemmt werden und an Engstellen zu Verstopfungen führen. Deshalb müssen sie beseitigt werden.

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord führt in ihrer Funktion als Obere Wasserbehörde regelmäßig Gewässerschauen durch. Das Ziel ist es, naturnahe Entwicklungsmöglichkeiten, mögliche Gefahren, vorhandene Uferschäden, unzulässige Nutzungen oder andere Mängel am Gewässer festzustellen und geeignete Lösungen zu finden. An den Gewässerschauen teilnehmen dürfen die Anliegerinnen und Anlieger, Nutzungsberechtigte, Vertreter von Ortsgemeinden sowie Vertreter anerkannter Naturschutzverbände.

Generell gilt: An Bachufern ist laut Landeswassergesetz Rheinland-Pfalz ein 5 Meter breiter Randstreifen frei zu halten. Hier soll nichts gelagert werden, damit das Gewässer sich bei Hochwasser in diesem Retentionsraum ausbreiten kann.