Der Verbandsgemeinderat Maifeld hat in seiner Sitzung am 24.09.2025 den Aufstellungsbeschluss zur 43. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Maifeld gefasst.
Ziel der Änderung ist die Neudarstellung einer Wohnbaufläche im westlichen Randbereich der Ortsgemeinde Kollig. Gleichzeitig erfolgt in der Stadt Münstermaifeld die Umwidmung einer Wohnbaufläche in eine Fläche für die Landwirtschaft im südöstlichen Randbereich (sogenannter Flächentausch).
Die Planung bezieht sich auf die nachfolgend dargestellten Gebiete (unmaßstäblich):
1. Darstellung von Wohnbaufläche in der Ortsgemeinde Kollig:
2. Umwidmung von Wohnbaufläche in Flächen für die Landwirtschaft in der Stadt Münstermaifeld:
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit, auch Kinder und Jugendliche, möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.
Die Planentwürfe mit Legende sowie die Begründung inkl. Umweltbericht zur 43. Änderung des Flächennutzungsplans können in der Zeit vom
26.05.2026 bis einschließlich 26.06.2026
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4-6, 56751 Polch, Außenstelle Kirchstraße 5, jeweils montags bis donnerstags in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr eingesehen werden. Es besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Diese Bekanntmachung und die vorgenannten Unterlagen können für den o. g. Zeitraum auch im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Maifeld www.maifeld.de (>Leben & Infrastruktur >Bauen, Wohnen, Klimaschutz & Förderungen >Bauleitplanung >43. Änderung des Flächennutzungsplanes) eingesehen werden.