Hiermit werden die folgenden Flurstücke in der Ortsgemeinde Ochtendung für den öffentlichen Verkehr nach § 36 i. V. m. § 3 Nr. 3 Landestraßengesetz (LStrG) Rheinland-Pfalz vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273) in der derzeit geltenden Fassung und des Beschlusses des Gemeinderates der Ortsgemeinde Ochtendung vom 23.04.2026 gewidmet. Durch die Widmung erhalten die Flächen die Eigenschaft eines öffentlichen Gehweges als Bestandteil einer öffentlichen Straße im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 1 i. V. m. § 2 LStrG. Der Gebrauch des Gehwegs ist nach § 34 LStrG jedermann im Rahmen dieser Widmung und der Verkehrsvorschriften gestattet (Gemeingebrauch).
Die Widmung bezieht sich auf die folgenden Gehwegflächen auf den Grundstücken der Gemarkung Ochtendung:
| Lfd.-Nr. | Bezeichnung | Flur | Flurstück | Bemerkung |
| 1. | Kanalweg | 10 | 160/5 | |
| 2. | Kanalweg | 12 | 901/19 |
Der Umfang der zu widmenden Gehwegflächen ist in dem als Anlage beigefügten Widmungsplan in der Farbe Gelb dargestellt. Der Widmungsplan ist Bestandteil dieser Verfügung. Die Indienststellung der Gehwegflächen ist bereits erfolgt.
Gemäß § 1 Absatz 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz vom 23.12.1976 (GVBl. S. 308) in Verbindung mit § 41 Absatz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz vom 25.05.1976 (GVBl. S. 102) sowie § 10 (2) Durchführungsverordnung zu § 27 Gemeindeordnung in der jeweils geltenden Fassung gilt diese Verfügung mit Ablauf des Erscheinungstages der Maifelder Nachrichten als Bekanntmachungsorgan der Gemeinde, als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld in Polch, Marktplatz 4–6, 56751 Polch, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden. Die Frist gilt auch als gewahrt, wenn der Widerspruch beim Kreisrechtsausschuss der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Bahnhofstr. 9, 56068 Koblenz eingelegt wird.
Hinweis:
Die Widmungsverfügung mit dem als Anlage beigefügten Plan kann in der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4-6, 56751 Polch, Zimmer 212 zu den folgenden Zeiten eingesehen werden: montags bis donnerstags 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, freitags 08.00 bis 12.00 Uhr.
Polch, den 20.05.2026
Anlage 1 Widmungsplan
zur Bekanntmachung der Widmungsverfügung vom 20.05.2026