Aufgrund des § 12 Abs. 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) vom 03.04.2014 zur Festsetzung eines Marktsonntages in der Ortsgemeinde Mertloch.
Am Sonntag, den 21.06.2026 wird im Gebiet der Ortsgemeinde Mertloch ein Marktsonntag festgesetzt.
An einem Marktsonntag können in der Zeit von 11:00 bis 18:00 Uhr privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Abs. 2 sowie Floh und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG festgesetzt werden.
Ordnungswidrigkeiten können nach § 20 LMAMG geahndet werden.
Die Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft und endet mit Ablauf des 31. Dezember 2026.