Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen. Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz erhebt mit Schreiben vom 05.03.2026 keine aufsichtsbehördlichen Bedenken.
| 1. | im Ergebnishaushalt | ||
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 568.497,00 | EUR |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 560.808,00 | EUR |
| der Jahresergebnis auf | 7.689,00 | EUR |
| 2. | im Finanzhaushalt |
| |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 18.283,00 | EUR |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 | EUR |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 239.000,00 | EUR |
| der Saldo der ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -239.000,00 | EUR |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 220.717,00 | EUR |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist wird festgesetzt für
| zinslose Kredite | 0,00 | EUR |
| verzinste Kredite | 0,00 | EUR |
| zusammen auf | 0,00 | EUR |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt.
| Grundsteuer A auf | 380 v.H. |
| Grundsteuer B auf | 465 v.H. |
| Gewerbesteuer auf | 380 v.H. |
Die Festsetzung der Steuersätze erfolgt unter gleichzeitigem Aufheben der bis dato gültigen Hebesatzsatzung der Ortsgemeinde Gering.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
| für den ersten Hund | 20,00 | EUR |
| für den zweiten Hund | 40,00 | EUR |
| für jeden weiteren Hund | 80,00 | EUR |
| für jedem gefährlichen Hund | 300,00 | EUR |
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024 (Haushaltsvorvorjahr) betrug 1.448.427,15 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2025 (Haushaltsvorjahr) beträgt 1.427.809,15 EUR und zum 31.12.2026 (Haushaltsjahr) 1.435.498,15 EUR.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 1.500,00 EUR überschritten werden.
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 10.000,00. EUR sind einzeln darzustellen.
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 94 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
I. Zur Haushalts- und Finanzlage
Es wurde geprüft, ob der Haushalt ausgeglichen ist und ggf. eine Konsolidierungspflicht besteht. Darüber hinaus wurde in der Betrachtung einbezogen, in welchem Maße die Realsteuerhebesätze den vom Land angesetzten Nivellierungswerten entsprechen, wie die Investitionstätigkeit aussieht, ob und in welcher Höhe freiwillige Ausgaben getätigt und Konsolidierungshilfen in Anspruch genommen worden sind.
Die Festsetzung der gemeindlichen Hebesätze ermöglicht es der Gemeinde unter gewissen Einschränkungen ihren gesetzlichen Aufgaben gerecht zu werden, ohne ihren Verpflichtungen in Bezug auf die haushaltsrechtlichen Vorschriften aus den Augen zu verlieren. Dabei können etwas die Existenz „freie Spitzen“, die Belastungen aus Kreditaufnahmen, die Rücklagenbestände, das verwertbare Vermögen und die Finanzierung im Rahmen der Bewertung berücksichtigt werden.
1. Ergebnishaushalt
Der Ergebnishaushalt 2026 ist in der Planung ausgeglichen.
Gestiegenen Erträgen von 568.497 EUR (Vorjahr: 552.033 EUR) stehen gesunkene Aufwendungen in Höhe von 560.808 EUR (Vorjahr: 572.651 EUR) gegenüber. Hieraus resultiert ein Jahresüberschuss von 7.689 EUR.
Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung wurden lediglich der endgültige Kreisumlagesatz 2025 sowie der endgültige Verbandsgemeinde-Umlagesatz 2025 in den Plandaten berücksichtigt. Dies ist in beiden Fällen rechtlich nicht zu beanstanden. Der Kreistag hat gleichwohl im Dezember den Kreisumlageatz 2026 auf 47 % angehoben, so dass bei gleichzeitig betragsmäßig gestiegenen Umlagegrundlagen mit Mehraufwendungen zu rechnen ist. Die dynamische Verbandsgemeinde-Umlage ist ebenfalls zu berücksichtigen. Die Mehraufwendungen aus beiden Umlagen wären im Falle eines etwaigen Nachtragshaushalts der Ortsgemeinde Gering entsprechend anzupassen.
Die Ortsgemeinde Gering hat seit 2023 die Steuerhebesätze für die Grundsteuer A, B in Höhe der neuen Nivellierungssätze von 345 %, 465 % und die Gewerbesteuer auf 380 % ausgewiesen. Die Ortsgemeinde erhält auf der Basis der eigenen Steuerkraftmesszahl Schlüssezuweisung A in Höhe von 98.832 EUR in 2026. Dies ist eine Erhöhung um rd. 20.400 EUR.
Für die Haushaltsfolgejahre werden erneut deutliche Jahresüberschüsse und damit ausgeglichene Haushalte prognostiziert. Für 2026 sind zudem in einigen Bereichen zusätzliche Aufwendungen aus Mittelübertragungen 2025 verfügbar.
2. Finanzhaushalt
Der positive Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen von 18.283 EUR sowie der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von -239.000 EUR führen im Finanzhaushalt zu einem Finanzmittelfehbetrag von 220.717 EUR (Vorjahr:-44.278 EUR).
Der Ausgleich des Finanzmittelfehlbetrages erfolgt wie im Vorjahr durch die bestehenden Forderungen gegenüber der Verbandsgemeinde.
Der Finanzhaushalt ist damit nicht ausgeglichen.
Die freie Finanzspitze als Indikator zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde Gering ist im Planungsjahr 2026 mit 18.283 EUR (Vorjahr: -9.278 EUR) und entwickelt sich in der Prognose der Folgejahre stetig in einen höheren positiven Bereich.
Die Investitionstätigkeit der Ortsgemeinde Gering beschränkt sich im Haushaltsjahr 2026 auf folgende Maßnahmen:
| - | Herstellung eines Boule-Platz | 4.000 EUR |
| - | Anlaufbetrag Planungskosten BG „Auf der Trifft“ | 25.000 EUR |
| - | Ausbau eines Wirtschaftsweges | 10.000 EUR |
| (15.000 EUR aus 2025) | |
| - | Garage/Lager am DGH | 200.000 EUR |
Für den Planungszeitraum von 2027 bis 2029 sind keine Investitionen eingeplant.
Die o.g. Maßnahmen können in voller Höhe aus vorhandenen liquiden Mittel gedeckt werden, so dass kein Investitionskredit erforderlich ist.
3. Haushaltsausgleich
Ausgleich im Ergebnishaushalt
Da der Gesamtbetrag der Aufwendungen hinter dem Gesamtbetrag der Erträge zurückbleibt (siehe oben), ist der Ergebnishaushalt ausgeglichen.
Ausgleich im Finanzhaushalt
Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ist positiv. Tilgungsleistungen für Investitionskredite sind nicht zu leisten. Der Finanzhaushalt ist damit ausgeglichen.
Zusammenfassung
Unter Verstoß gegen § 93 Abs. 4 GemO ist der Haushalt 2026 der Ortsgemeinde Gering damit in der Planung ausgeglichen.
Die Ortsgemeinde verfügt zudem auch für zukünftige Investitionen über eine ausreichende hohe Liquiditätsreserve. Das Eigenkapital ist auskömmlich.
4. Verschuldung
Es ist positiv festzustellen, dass Investitions- bzw. Liquiditätsverpflichtungen nicht eingegangen werden. Die Ortsgemeinde Gering bleibt nach der Haushaltsplanung 2026 und auch in den Haushaltsfolgejahren bis 2029 voraussichtlich schuldenfrei.
Liquidität: Die Forderungen der Gemeinde gegenüber der Verbandsgemeinde-Einheitskasse Maifeld belaufen sich zum 31.12.2025 auf ca. 775.000 EUR. Die anstehenden und geplanten Investitionen führen in 2026 voraussichtlich zu einer Reduzierung auf 554.283 EUR. Auch für die Folgejahre ist die Ortsgemeinde in der Lage, Investitionen ganz oder zumindest zum größten Teil aus eigenen liquiden Mitteln zu finanzieren.
5. Stellenplan
Die Überprüfung des Stellenplanes führt zu keiner Einwendung. Gegenüber dem Vorjahr haben sich keine Veränderungen ergeben.
Wir weisen darauf hin, dass beim Vollzug des Stellenplanes die beamtenrechtlichen Vorschriften und die tarifvertraglichen Bestimmungen, insbesondere entsprechende Stellenbewertungen, zu beachten sind.
II. Entscheidung und Feststellungen:
Genehmigungspflichtige Investitionskredite und Verpflichtungsermächtigungen sowie Kredite zur Liquiditätssicherung sind im Haushaltsplan 2026 nicht veranschlagt.
Unbedenklichkeitsbestätigung
Die vorgelegte Haushaltssatzung mit Anlagen enthält keine genehmigungspflichtigen Positionen. Die Haushaltssatzung nebst Anlagen wird zur Kenntnis genommen.
Der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Gering liegt zur Einsichtnahme vom Montag. 15.06.2026 bis Dienstag, 26.06.2026, von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr – montags bis donnerstags – und freitags von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld in Polch, Zimmer 105, öffentlich aus.
Eine Verletzung der Bestimmungen über Ausschließungsgründe und die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4 – 6, 56751 Polch, geltend gemacht worden ist.
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind |
| oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- der Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.