Der Ortsgemeinderat von Ochtendung hat in der Sitzung am 25.04.2024 einen Beschluss zur Einleitung eines Aufhebungsverfahrens zum Bebauungsplan „Schulsport- und Freizeitanlagen“ gemäß § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig an der Bauleitplanung zu beteiligen.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanaufhebung ist aus nachfolgend abgedrucktem Plan ersichtlich.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplanaufhebung liegt mit Textfestsetzungen und Begründung in der Zeit vom
24.06.2024 bis einschließlich 08.07.2024
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4-6, 56751 Polch, Zimmer 218, zu jedermanns Einsicht aus, und zwar jeweils montags bis donnerstags in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr.
Während des Auslegungszeitraumes besteht Gelegenheit sich zur Bebauungsplanaufhebung zu äußern.