Die Aufstellung des Bebauungsplan „Hauptkreuzung K 94 / L 98“ wird gemäß Beschlussfassung des Ortsgemeinderates von Ochtendung vom 27.04.2023 im „beschleunigten Verfahren“ nach § 13 a BauGB durchgeführt.
Gemäß Beschlussfassung des Ortsgemeinderates vom 27.04.2023 wird nach § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (§ 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB).
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Hauptkreuzung K 94 / L 98“ der Ortsgemeinde Ochtendung liegt mit Satzungsentwurf und Begründung in der Zeit vom
10.07.2023 bis einschl. 11.08.2023
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4-6, 56751 Polch, Zimmer 218, zu jedermanns Einsicht aus, und zwar jeweils montags bis donnerstags in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr.
Diese Bekanntmachung und die vorgenannten Unterlagen können auch für den o.g. Zeitraum im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Maifeld www.maifeld.de (>Leben & Infrastruktur >Bauen, Wohnen, Klimaschutz & Förderungen >Bauleitplanung >Bebauungsplan „Hauptkreuzung K 94 / L 98“, Ochtendung) eingesehen werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hauptkreuzung K 94 / L 98“ kann dem nachfolgenden Plan entnommen werden.
Hinweise: