Titel Logo
Maifelder Nachrichten - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Maifeld
Ausgabe 26/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Polch

Die Aufstellung des Bebauungsplanes zur Änderung der Bebauungspläne „Am Bahnhof – In der Konn“ und „In der Konn Vor May“, Stadt Polch, wird gemäß Beschlussfassung des Stadtrates von Polch vom 14.05.2024 im „beschleunigten Verfahren“ nach § 13a BauGB durchgeführt.

Gemäß Beschlussfassung des Ortsgemeinderates vom 14.05.2024 wird nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB).

Der Entwurf des Bebauungsplanes zur Änderung der Bebauungspläne „Am Bahnhof – In der Konn“ und „In der Konn Vor May“ liegt mit Satzungsentwurf, Text und Begründung in der Zeit vom

10.07.2024 bis einschl. 14.08.2024

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4-6, 56751 Polch, Zimmer 218, zu jedermanns Einsicht aus, und zwar jeweils montags bis donnerstags in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr.

Diese Bekanntmachung und der Planentwurf mit Text, Begründung und Satzungsentwurf können auch ab 10.07.2024 für den o.g. Zeitraum im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Maifeld www.maifeld.de (ØLeben & Infrastruktur ØBauen, Wohnen, Klimaschutz & Förderungen ØBauleitplanung ØBebauungsplan zur Änderung der Bebauungspläne „Am Bahnhof – In der Konn“ und In der Konn – Vor May“, Polch) eingesehen werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes zur Änderung der Bebauungspläne „Am Bahnhof – In der Konn“ und „In der Konn Vor May“ kann dem nachfolgenden Plan entnommen werden.

Hinweise:

1.

Während der Offenlage kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Stellungnahmen zu dem Planentwurf abgegeben (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB).

2.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

3.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unter den Voraussetzungen des § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

56751 Polch, 21.06.2024
Stadt Polch
Gerd Klasen
Stadtbürgermeister