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Maifelder Nachrichten - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Maifeld
Ausgabe 26/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kalt für das Jahr 2024 vom 20.06.2024

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf 673.678,00 EUR

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 670.503,00 EUR

der Jahresfehlbetrag auf 3.175,00 EUR

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 29.881,00 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 360,00 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 71.300,00 EUR

der Saldo der ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -70.940,00 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 41.059,00 EUR

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist wird festgesetzt für

zinslose Kredite 0,00 EUR

verzinste Kredite 0,00 EUR

zusammen auf 0,00 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Kredite zur Liquiditätssicherung und Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folge festgesetzt:

Grundsteuer A auf 350,00 v.H.

Grundsteuer B auf 465,00 v.H.

Gewerbesteuer auf 380,00 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund 30,00 EUR

für den zweiten Hund 50,00 EUR

für jeden weiteren Hund 72,00 EUR

Für gefährliche Hunde nach Maßgabe der Verordnung 200,00 EUR

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 (Haushaltsvorvorjahr) betrug 1.388.162,07 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 (Haushaltsvorjahr) beträgt 1.275.558,07 EUR und zum 31.12.2024 (Haushaltsjahr) 1.278.733,07 EUR.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.000,00 EUR überschritten werden.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 10.000,00. EUR sind einzeln darzustellen.

Kalt, den 20.06.2024
Michael Reuschler
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Von Seiten der Aufsichtsbehörde wurden mit Schreiben vom 05.01.2024 folgende Anmerkungen gemacht:

I. Zur Haushalts- und Finanzlage

1. Ergebnishaushalt

Der Ergebnishaushalt 2024 ist in der Planung ausgeglichen.Dabei stehen den Erträgen von 673.678,00 EUR Aufwendungen in Höhe von 670.503,00 EUR gegenüber. Damit ergibt sich ein Jahresüberschuss von 3.175,00 EUR (Vorjahr: Fehlbetrag 112.604,00 EUR).

Die Verbesserung gegenüber dem Vorjahr resultiert insbesondere aus der deutlichen Steigerung der Schlüsselzuweisung A (+98.805,00 EUR) und der Veranschlagung der Schlüsselzuweisung B.

Damit hat die Ortsgemeinde durch äußerste Sparsamkeit und die Ausschöpfung aller Einnahmequellen sowie die Reduzierung von - insbesondere freiwilligen - Ausgaben den Willen zur notwendigen Konsolidierung der Finanzsituation gezeigt, was sich eindeutig auch in den aktuellen Finanzplanungsdaten positiv wiederspiegelt.

Für die Haushaltsfolgejahre bis 2027 ist ebenfalls mit Jahresüberschüssen und damit einem ausgeglichenen Haushalt zu rechnen.

2. Finanzhaushalt

Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen von 29.881,00 EUR sowie der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von -70.940,00 EUR führen im Finanzhaushalt zu einem Finanzmittelfehlbetrag von -41.059,00 EUR (Vorjahr -231.094,00 EUR).

Der Ausgleich erfolgt wie im Vorjahr durch die Abnahme der ausreichenden Forderungen gegenüber der VG aus der Liquiditätsreserve. Die Aufnahme eines Investitionskredites ist erneut nicht erforderlich.

Die Investitionstätigkeit der Ortsgemeinde für das Haushaltsjahr 2024 beläuft sich auf insgesamt 71.300,00 EUR und fällt gegenüber dem Vorjahr deutlich niedriger aus (2023: 173.300,00 EUR). Im Schwerpunkt plant die Ortsgemeinde Kalt für das Haushaltjahr 2024 folgende Investitionsmaßnahmen - Zuschüsse für den Zweckverband Kindergarten (Container) 65.000,00 EUR und Anbaugeräte für Traktor 2.000,00 EUR.

Die Finanzierung erfolgt in voller Höhe aus vorhandenen liquiden Mitteln, so dass auch in diesem Jahr keine Kreditaufnahmen erforderlich sind.

3. Haushaltsausgleich Ausgleich im Ergebnishaushalt

Da der Gesamtbetrag oder Aufwendungen den Gesamtbetrag der Erträge übersteig, ist der Ergebnishaushalt ausgeglichen.

Ausgleich im Finanzhaushalt

Im Finanzhaushalt wird ein positiver Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ausgewiesen. Der Finanzhaushalt ist damit ebenfalls ausgeglichen.

Zusammenfassung

Gemäß § 93 Abs. 4 GemO ist der Haushalt 2024 der Ortsgemeinde Kalt damit in der Planung ausgeglichen. Unter Bezug auf die Neufassung der Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der Gemeindehaushaltsverordnung (VV zu § 18 GemHVO-VV) ist daher kein Grund für eine Beanstandung gegeben.

Diese positive Entwicklung gilt es weiterhin zu fördern und durch die Fortsetzung der soliden Finanzplanung und strikter Haushaltsdisziplin zu sichern.

Darüber hinaus ist die Ortsgemeinde sowohl im aktuellen Haushaltsjahr als auch in den Planungsfolgejahren bis 2027 schuldenfrei, genehmigungspflichtige Investitionskredite sind nicht versnaschlagt. Zudem verfügt die Ortsgemeinde auch für zukünftige Investitionen über ausreichende liquide Mittel. Das Eigenkapital ist auskömmlich.

4. Verschuldung

Die Ortsgemeinde Kalt bleibt nach der Haushaltsplanung 2024 und auch in den Haushaltsfolgejahren bis 2027 schuldenfrei.Der Finanzmittelfehlbetrag von 41.059,00 EUR wird wie im Vorjahr durch eine Entnahme der liquiden Mittel gedeckt, die sich danach zum Ende des Haushaltsjahres 2024 auf 408.941,00 EUR belaufen.

Auch in den Haushaltsfolgejahren bis 2027 kann der Finanzhaushalt ausgeglichen werden, der Überschuss wird den liquiden Mitteln zugeführt und die Ortsgemeinde wird auch in den kommenden Jahren nicht auf Investitionskredite oder Liquiditätskredite angewiesen sein.

5. Stellenplan

Die Überprüfung des Stellenplans führt zu keinen Einwendungen.Wir weisen jedoch darauf hin, dass beim Vollzug des Stellenplans die beamtenrechtlichen Vorschriften und die tarifvertraglichen Bestimmungen, insbesondere entsprechende Stellenbewertungen, zu beachten sind.

Unbedenklichkeitsbestätigung

Abschließend teilen wir Ihnen mit, dass wir nicht beabsichtigen, gegen die übrigen Festsetzungen der Haushaltssatzung und des dazu gehörenden Haushaltsplanes einschließlich des Stellenplanes Bedenken wegen Rechtsverletzung zu erheben.

Der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Kalt liegt zur Einsichtnahme vom Montag. 01.07.2024, bis Dienstag, 9.07.2024, von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr - montags bis donnerstags - und freitags von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld in Polch, Zimmer 106, öffentlich aus.

Eine Verletzung der Bestimmungen über Ausschließungsgründe und die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4 - 6, 56751 Polch, geltend gemacht worden ist.

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sindoder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- der Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Kalt, den 20.06.2024
Michael Reuschler
Ortsbürgermeister