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Maifelder Nachrichten - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Maifeld
Ausgabe 26/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Durchführung des Offenlegungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan 2. Änderung „Am Roeser Weg“, Ortsgemeinde Kollig

Der Ortsgemeinderat von Kollig hat in der Sitzung am 28.04.2025 die Einleitung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Roeser Weg“ gemäß § 1 Abs. 8 i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Planungsziel ist die Änderung der textlichen Festsetzungen des rechtskräftigen Ur-Bebauungsplans „Am Roeser Weg“ in Bezug auf die Zulässigkeit der maximalen Anzahl an Wohneinheiten für Wohngebäude im Ordnungsbereich 2. Die max. zulässige Zahl an Wohnungen wird von 2 auf 4 erhöht. Durch eine Erhöhung der zulässigen Zahl an Wohneinheiten soll aus städtebaulichen Gründen eine Nachverdichtung ermöglicht werden.

Die 2. Änderung des Bebauungsplans erfolgt als textliche Bebauungsplanänderung im Rahmen einer vereinfachten Änderungsplanung nach § 13 BauGB, da durch die vorgesehene textliche Änderung die Grundzüge des Ur-Bebauungsplans nicht berührt werden.

Gemäß Beschlussfassung des Ortsgemeinderates vom 28.04.2025 wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Der Entwurf des Bebauungsplans zur 2. Änderung „Am Roeser Weg“ mit dem Dokument der textlichen Bebauungsplanänderung, der Begründung, dem Satzungsentwurf und dieser Bekanntmachung kann in der Zeit vom

30.06.2025 bis einschl. 01.08.2025

im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Maifeld www.maifeld.de (ØLeben & Infrastruktur ØBauen, Wohnen, Klimaschutz & Förderungen ØBauleitplanung ØBebauungsplan 2. Änderung „Am Roeser Weg“, Kollig) eingesehen werden.

Zusätzlich liegen die o. g. Unterlagen im o. g. Zeitraum bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4-6, 56751 Polch, Zimmer 304, zu jedermanns Einsicht aus, und zwar jeweils montags bis donnerstags in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 2. Änderung „Am Roeser Weg“ kann dem nachfolgenden Plan entnommen werden.

Hinweise:

1.

Während der Offenlage können Stellungnahmen zu dem Planentwurf abgegeben werden.

2.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

3.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unter den Voraussetzungen des § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

56751 Kollig, 18.06.2025

Ortsgemeinde Kollig

Johannes Stein
Ortsbürgermeister