Der Verbandsgemeinderat hat am 29.06.2023 per Beschluss gemäß § 1 Abs. 4 der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Maifeld - Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung - vom 10.10.2014, der hiermit öffentlich bekannt gemacht wird, die einmaligen Beiträge für die öffentliche Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2023 wie folgt neu festgesetzt:
| Einmalige Beiträge: | Bisher/EUR | Neu/EUR |
| • Schmutzwasser je m² mit Zuschlägen | 3,00 | 4,69 |
| für Vollgeschosse gewichtete Grundstücksfläche | ||
| • Niederschlagswasser je m² mit dem | 6,15 | 10,09 |
| Abflussbeiwert gewichtete Grundstücksfläche | ||
| • Investitionskostenanteil Gemeindestraße | 11,03 | 18,83 |
| m²/Straßenfläche | ||