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Maifelder Nachrichten - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Maifeld
Ausgabe 27/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Pillig

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der derzeit gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  1.292.225,00 EUR

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  1.290.652,00 EUR

der Jahresfehlbetrag auf  —  1.573,00 EUR

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf  —  20.324,00 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  331.532,00 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  —  78.000,00 EUR

der Saldo der ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit  —  253.532,00 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  —  -273.856,00 EUR

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist wird festgesetzt für

zinslose Kredite

0,00 EUR

verzinste Kredite

0,00 EUR

zusammen auf

0,00 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 350.000,00 EUR.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folge festgesetzt:

Grundsteuer A auf

365,00 v.H.

Grundsteuer B auf

465,00 v.H.

Gewerbesteuer auf

380,00 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

für den ersten Hund

16,00 EUR

für den zweiten Hund

62,00 EUR

für jeden weiteren Hund

103,00 EUR

für gefährliche Hunde nach Maßgabe der Verordnung:

für den ersten gefährlichen Hund

500,00 EUR

für den zweiten gefährlichen Hund

750,00 EUR

für jeden weiteren gefährlichen Hund

1.000,00 EUR

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 (Haushaltsvorvorjahr) betrug 1.867.853,84 EUR. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023 (Haushaltsvorjahr) beträgt 1.795.325,84 EUR und zum 31.12.2024 (Haushaltsjahr) 1.796.898,84,00 EUR.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.000,00 EUR überschritten werden.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 10.000,00. EUR sind einzeln darzustellen.

Pillig, den 27.06.2024
Horst Klee
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit bekannt gemacht. Von Seiten der Aufsichtsbehörde wurden mit Schreiben vom 14.02.2024 folgende Anmerkungen gemacht:

I. Zur Haushalts- und Finanzlage

1. Ergebnishaushalt

Der Ergebnishaushalt 2024 ist in der Planung ausgeglichen. Dabei stehen den nochmals erhöhten Erträgen von 1.292.225,00 EUR (Vorjahr1.088.152,00 EUR) Aufwendungen von 1.290.652,00 EUR (Vorjahr: 1.160.680,00 EUR) gegenüber. Damit ergibt sich ein Jahresüberschuss von 1.573,00 EUR (Vorjahr: Fehlbetrag 72.528,00 EUR).Damit hat die Ortsgemeinde durch äußerste Sparsamkeit und die Ausschöpfung aller den Willen zur notwendigen Konsolidierung der Finanzsituation gezeigt, was sich eindeutig auch in den aktuellen Finanz-Planungsdaten positiv widerspiegelt.Im Rückblick ist festzustellen, dass aufgrund des vorläufigen Rechnungsergebnisses für das Haushaltsjahr 2022 entgegen der ursprünglichen Planung (-151.902,00 EUR) voraussichtlich ein Jahresüberschuss von rd. 46.100,00 EUR erwirtschaftet werden konnte. Eine Mehrjahresbetrachtung der letzten fünf Haushaltvorjahre (bis 2019) ist nicht möglich, da für die Haushaltsjahre ab 2021 noch keine festgestellten Jahresabschlüsse vorliegen.Für die Haushaltsfolgejahre bis 2027 ist ebenfalls mit Jahresüberschüssen und damit einem ausgeglichenen Haushalt zu rechnen.

2. Finanzhaushalt

Der positive Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen von 20.324,00 EUR sowie der positive Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 253.532,00 EUR führen im Finanzhaushalt zu einem Finanzmittelüberschuss von 273.856,00 EUR (Vorjahr: Fehlbetrag 280.396,00 EUR). Auch in den Folgejahren ist mit Finanzmittelüberschüssen zu rechnen.Die Investitionstätigkeit der Ortsgemeinde Pillig beläuft sich im Haushaltsjahr 2024 auf 78.000,00 EUR und fällt gegenüber dem Vorjahr deutlich geringer aus (2023: 648.600,00 EUR). Sie beschränkt sich im Wesentlichen auf die folgenden Investitionsmaßnahmen, die bereits überwiegend im Haushaltsplan des Vorjahres veranschlagt waren: Bürgerzentraum (Anlaufbetrag, Planung) 25.000,00 EUR, Wegeerneuerung Friedhof 20.000,00 EUR, Spielgeräte Spielplatz 12.000,00 EUR und Stellplätze für Wohnmobile 5.000,00 EUR.Die Finanzierung dieser Investitionen erfolgt insbesondere durch Zahlung aus Investitionszuwendungen aus dem Umbau der Kindertagesstätte (Landeszuschuss 247.500,00 EUR, Anteil Naunheim 79.810,00 EUR) sowie Beiträgen und Entgelten. Damit ist die Ortsgemeinde Pillig in der Lage, die aus der Vorfinanzierung des Umbaus der Kindertagesstätte bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber der Verbandsgemeinde (240.412,00 EUR) auszugleichen und eine Liquiditätsreserve aufzubauen (33.444,00 EUR), die zur Finanzierung zukünftiger Investitionen genutzt werden kann.Auch in den kommenden Jahren bis 2027 wird die Ortsgemeinde erfreulicherweise zur Finanzierung des ordentlichen Haushaltes sowie der geplanten Investitionen nicht auf Kredite angewiesen sein.

3. Haushaltsausgleich

Ausgleich im Ergebnishaushalt

Da der Gesamtbetrag der Erträge den Gesamtbetrag der Aufwendungen übersteigt, ist der Ergebnishaushalt ausgeglichen.

Ausgleich im Finanzhaushalt

Im Finanzhaushalt wird ein positiver Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ausgewiesen. Tilgungsleistungen aus Investitionskrediten sind nicht veranschlagt. Der Finanzhaushalt ist damit ebenfalls ausgeglichen.

Zusammenfassung

Gemäß § 93 Abs. 4 GemO ist der Haushalt 2024 der Ortsgemeinde Pillig damit in der Planung ausgeglichen.Unter Bezug auf die Neufassung der Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der Gemeindehaushaltsverordnung (VV zu § 18 GemHVO-VV) vom 17.01.2017 ist daher kein Grund für eine Beanstandung gegeben. Diese positive Entwicklung gilt es weiterhin zu fördern und durch die Fortsetzung der soliden Finanzplanung und strikter Haushaltsdisziplin zu sichern.

4. Verschuldung

Entsprechend der o.g. Ausführungen wird die Ortsgemeinde Pillig ihre noch bestehenden Kreditverpflichtungen gegenüber der Verbandsgemeinde Maifeld zum 31.12.2024 vollständig ablösen und somit schuldenfrei sein.

II. Entscheidungen und Feststellungen: Kredite

Genehmigungspflichtige Investitionskredite sind für das Haushaltsjahr 2024 nicht veranschlagt.

Höchstbetrag der Liquiditätskredite

Gem. §§ 95 Abs. 4 Nr. 3 und 105 Abs. 3 GemO erteilen wir hiermit die aufsichtsbehördliche Genehmigung für den in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse in Höhe von 350.000,00 EUR.

Unbedenklichkeitsbestätigung

Abschließend teilen wir Ihnen mit, dass wir nicht beabsichtigen, gegen die übrigen Festsetzungen der Haushaltssatzung und des dazu gehörenden Haushaltplans einschließlich des Stellenplans Bedenken wegen Rechtsverletzung zu erheben.Der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Pillig liegt zur Einsichtnahme vom Montag, 08.07.2024, bis Dienstag, 09.07.2024, von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr – montags bis donnerstags – und freitags von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld in Polch, Zimmer 106, öffentlich aus.Eine Verletzung der Bestimmungen über Ausschließungsgründe und die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4 – 6, 56751 Polch, geltend gemacht worden ist.Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.Dies gilt nicht, wenn1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sindoder2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- der Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Pillig, den 27.06.2024
Horst Klee
Ortsbürgermeister