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Maifelder Nachrichten - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Maifeld
Ausgabe 28/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
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Durchführung des 2. Offenlegungsverfahrens gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Kanalweg“, Ortsgemeinde Ochtendung

Der Ortsgemeinderat von Ochtendung hat in der Sitzung am 07.04.2022 einzelne Anregungen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung berücksichtigt, die eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erforderlich macht.

Da es sich vorliegend um die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Innenentwicklung gemäß § 13a Abs. 1 BauGB handelt, die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 13a Abs. 1 Satz 4 BauGB nicht begründet wird, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen und gemäß § 13a Abs. 1 Satz 5 BauGB keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (FFH- und Vogelschutzgebiete) oder dafür bestehen, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind, wird die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im „beschleunigten Verfahren“ nach § 13a BauGB durchgeführt.

Die 2. Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB durch Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kanalweg“ der Ortsgemeinde Ochtendung liegt mit Satzungsentwurf, Textfestsetzungen, Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan (Teil 1 bis 5), Artenschutzrechtliche Prüfung und Schalltechnisches Prognosegutachten in der Zeit vom

25.07.2022 bis einschl. 26.08.2022

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4-6, 56751 Polch, Zimmer 218, zu jedermanns Einsicht aus, und zwar jeweils montags bis donnerstags in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr.

Diese Bekanntmachung und die vorgenannten Unterlagen können auch für den o.g. Zeitraum im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Maifeld www.maifeld.de (ØLeben & Infrastruktur ØBauen, Wohnen, Klimaschutz & Förderungen ØBauleitplanung ØVorhabenbezogener Bebauungsplan „Kanalweg“, Ochtendung) eingesehen werden.

Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Kanalweg“ kann dem nachfolgenden Plan entnommen werden.

Hinweise:

1.

Aufgrund der Beschlussfassung des Ortsgemeinderates Ochtendung am 07.04.2022 können gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes abgegeben werden. Die Änderungen und Ergänzungen, die Gegenstand der erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung sind, sind farblich gekennzeichnet.

2.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unter den Voraussetzungen des § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

56299 Ochtendung, 08.07.2022 — Lothar Kalter
Ortsgemeinde Ochtendung — Ortsbürgermeister