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Maifelder Nachrichten - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Maifeld
Ausgabe 28/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
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Sitzung des Ortsgemeinderates Pillig

Am Dienstag, 19.07.2022, findet um 19:00 Uhr, im Pfarrsaal über dem Feuerwehrhaus in Pillig eine Sitzung des Ortsgemeinderates Pillig mit folgender Tagesordnung statt:

Die Sitzung wird unter Beachtung der Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (CoBeLVO) in der jeweils aktuellen Fassung durchgeführt.

Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird, sofern die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können, zum eigenen Schutz empfohlen.

Über die Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld (www.maifeld.de) gelangen Sie über "Rathaus & Bürgerservice > Ratsinformationssystem > Bürgerinfoportal" zum Bürgerinfoportal, in dem Ihnen eine öffentliche Einladung ohne Anlagen zur Einsichtnahme zur Verfügung steht. Sie wird bei Bedarf bis zum Sitzungstag aktualisiert.

Öffentlicher Teil:

1)

Einwohnerfragestunde

2)

Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf "Ehemaliger Sportplatz"

3)

Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf 2. Änderung "Im Mühlborn III"

4)

Festlegung der Verkaufspreise für die gemeindlichen Baugrundstücke im Baugebiet "Im Mühlborn III",

2. Bauabschnitt

5)

Auftragsvergabe Pflasterarbeiten auf dem Friedhof

6)

Bauangelegenheiten / Bauanträge

7)

Kartellschadensersatzklage wegen Holzvermarktung; Streitverkündung seitens des Landes Rheinland-Pfalz

8)

Annahme sowie Einwerbung von Spenden / Sponsoringleistungen

9)

Mitteilungen und Beantwortung von evtl. schriftlichen Anfragen

Im Anschluss an den öffentlichen Teil findet ein nicht öffentlicher Teil statt.

Pillig, 11. Juli 2022 — Horst Klee
Ortsgemeinde Pillig — Ortsbürgermeister

Einwohnerfragestunde

Im Rahmen der Sitzung des Ortsgemeinderates Pillig am 19.07.2022 im Pfarrsaal über dem Feuerwehrhaus in Pillig findet unter Tagesordnungspunkt 1) eine Einwohnerfragestunde statt.

Die Einwohnerfragestunde soll allen Einwohnern des Gemeindegebietes die Gelegenheit geben, Fragen aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung zu stellen, sowie Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten. Fragen sollen dem Ortsbürgermeister nach Möglichkeit drei Tage vor der Sitzung schriftlich zugeleitet werden.

Fragen, Anregungen und Vorschläge sollen kurzgefasst sein und einschließlich ihrer Begründung die Dauer von drei Minuten nicht überschreiten.

Eine Beschlussfassung für die Beantwortung der Fragen oder über die inhaltliche Behandlung vorgetragener Anregungen und Vorschläge findet im Rahmen der Einwohnerfragestunde nicht statt.

Ich würde mich über eine zahlreiche Beteiligung der Einwohner freuen.