Top-Nr.: 1 Einwohnerfragestunde
- Der Ortsbürgermeister teilt mit, dass am 06.05.2026 eine Bürgerversammlung am Foyer der Wernerseckhalle bezüglich der Aufstellung des Bebauungsplans „Nördlich Kartalsweg“ stattfindet.
- Herr Christian Weiler fragt an wie mit den Eingaben bzgl. eines Bebauungsplanverfahrens umgegangen wird. Es wird auf den Tagesordnungspunkt Nr. 4 verwiesen.
Top-Nr.: 2 Bewerbung für die Neuaufnahme in ein Städtebauförderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz
Auf Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses sowie des Bau- und Planungsausschusses beschließt das Gremium, die Bewerbung der Ortsgemeinde mit denen im Sachverhalt dargestellten Maßnahmenschwerpunkte für die Neuaufnahme in ein Städtebauförderprogramm des Landes – Programmteil „Lebendige Zentren“.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Auf Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses sowie des Bau- und Planungsausschusses wird die Verwaltung beauftragt, zunächst im Interessensbekundungsverfahren teilzunehmen und anschließend den formellen Förderantrag vorzubereiten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Top-Nr.: 3 Zustimmung zur 32. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Maifeld
Das Gremium stimmt der 32. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Maifeld zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Top-Nr.: 4 Zustimmung zum Bebauungsplanvorentwurf "Nördlich Kartalsweg"
Auf Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses stimmt das Gremium den von der FIRU GmbH vorgestellten Bebauungsplanvorentwürfen mit der Zusage zu, dass noch Änderungen im späteren Verfahren eingearbeitet werden können.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Auf Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses wird die Verbandsgemeindeverwaltung gebeten, die vorgezogene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchzuführen (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB).
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Das Gremium beauftragt die Ortsgemeinde Ochtendung, parallel die Änderung des Flächennutzungsplans bei der Verbandsgemeinde Maifeld zu beantragen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Top-Nr.: 5 Widmung von Verkehrs- und Erschließungsanlagen nach § 36 Landesstraßengesetz in der Ortsgemeinde Ochtendung
Das Gremium beschließt, die in der nachfolgenden Aufstellung aufgeführten Verkehrs- und Erschließungsanlagen in der Gemarkung Ochtendung, entsprechend der Regelung des § 36 des Landesstraßengesetzes von Rheinland-Pfalz (LStrG) als öffentliche Gemeindestraße bzw. Gehwegfläche förmlich zu widmen. Diese sind gleichzeitig in dem als Anlage beigefügten Widmungsplan in der Farbe Gelb gekennzeichnet.
| Lfd.-Nr. | Bezeichnung | Flur | Flurstück | Bemerkung |
| 1. | Kanalweg | 10 | 160/5 |
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| 2. | Kanalweg | 12 | 901/19 |
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Durch die Widmung erhalten die vorgenannten Flächen die Eigenschaft eines öffentlichen Gehweges als Bestandteil einer öffentlichen Straße im Sinne des § 1 Abs. 3 Nr. 1 i. V. m. § 2 LStrG. Der Gebrauch des Gehwegs bzw. der Straße ist nach § 34 LStrG jedermann im Rahmen dieser Widmung und der Verkehrsvorschriften gestattet (Gemeingebrauch).
Die zu widmende Fläche wird entsprechend ihrer Bedeutung als Gemeindestraße gewidmet, welche überwiegend dem innerörtlichen Verkehr dient. Die erfolgte Widmung wird mit der öffentlichen Bekanntmachung im Bekanntmachungsorgan, den Maifelder Nachrichten, rechtswirksam.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Top-Nr.: 6 Vorstellung der Entwurfsplanung "Im Bienenpesch" inklusive Parkplätzen
Auf Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses stimmt das Gremium der vorgelegten Entwurfsplanung zu und beschließt gleichzeitig die Ausführungsplanung (inklusive Baugrunderkundung) anzugehen. Nach Fertigstellung durch das Ingenieurbüro Siekmann & Partner, Thür, soll diese Planung den Gremien anschließend durch das Büro vorgestellt werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Top-Nr.: 7 Bauangelegenheiten / Bauanträge
Top-Nr.: 7.1 Bauangelegenheiten / BauanträgeEinvernehmen bzw. Zustimmung zu einer geringfügigen Überschreitung einer Baugrenze im Bebauungsplangebiet Mohlenweg Süd für den Neubau eines Einfamilienhauses, Auf der Hütt 21
Das Gremium erteilt das Einvernehmen gemäß § 36 BauGB für die geringfügige Überschreitung der Baugrenzen durch das o. g. Bauvorhaben.
Abstimmungsergebnis: eine Ja-Stimme, 16 Nein-Stimmen und eine Enthaltung
Somit wurde der Beschlussvorschlag mehrheitlich abgelehnt.
Das Gremium gibt seine Zustimmung von der Abweichung von den Grundzügen der Planung gemäß § 36a BauGB und stellt fest, dass die Abweichung mit den Vorstellungen von der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung der Gemeinde in diesem Bebauungsplangebiet vereinbar ist.
Abstimmungsergebnis: eine Ja-Stimme, 16 Nein-Stimmen und eine Enthaltung
Somit wurde der Beschlussvorschlag mehrheitlich abgelehnt.
Top-Nr.: 8 Offenlage des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2024 der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Ochtendung mbH
Das Gremium nimmt den Jahresabschluss zum 31.12.2024 der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Ochtendung mbH mit dem Prüf- und Lagebericht zur Kenntnis und beschließt auf Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses dessen Offenlage.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Top-Nr.: 9 Annahme sowie die Einwerbung von Spenden / Sponsoringleistungen
Das Gremium beschließt die Annahme sowie die Einwerbung der im Sachverhalt aufgeführten Spenden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Top-Nr.: 10 Mitteilungen und Beantwortung von evtl. schriftlichen Anfragen