In der Gemarkung Ochtendung, Flur 11, Flurstücke 137/2, Lagebezeichnung „Im Bergfrieden 28“, und 133/5, Lagebezeichnung „Im Bergfrieden 24“, wurde das Liegenschaftskataster aus Anlass der Übernahme einer Zerlegungsvermessung durch den Fortführungsnachweis (Aktenzeichen: bT 59219/2022) aktualisiert.
Gemäß § 10 Abs. 4 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) in der jeweils geltenden Fassung werden den Eigentümer*innen und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut: „Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren.“
Der Fortführungsnachweis kann in der Zeit vom 21. Juli 2022 - 01. September 2022 beim Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück, Dienstort Mayen, Am Wasserturm 5 a, 56727 Mayen eingesehen werden. Die Kontaktaufnahme kann während den Öffnungszeiten (Montag – Donnerstag von 8.00 bis 15.30 Uhr und Freitag 8.00 bis 13.00 Uhr) über Telefon (02651/9582-0) oder E-Mail (vermka-oeh@vermkv.rlp.de) aufgenommen werden.
Die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBL. S. 308, BS 2010-3) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung kann auch im Internet unter https://vermka-osteifel-hunsrueck.rlp.de/de/ueber-uns/oeffentliche-bekanntmachungen/ eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück, Am Wasserturm 5 a, 56727 Mayen einzulegen. Der Widerspruch kann
| 1. | schriftlich oder zur Niederschrift beim Vermessungs- und Katasteramt Osteifel-Hunsrück, Am Wasserturm 5a, 56727 Mayen oder |
| 2. | durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur1 an: vermka-oeh@vermkv.rlp.de |
erhoben werden.
Fußnote:
1 vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nummer 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73).