Der Stadtrat von Münstermaifeld hat am 21.06.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kalter Straße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Im vorliegenden Bebauungsplan geht es um die Herbeiführung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Einrichtungen der medizinischen Versorgung und dem Wohnen.
Die Abgrenzung des Plangebietes ist aus nachfolgend abgedrucktem Plan ersichtlich.
Vorliegend handelt es sich um die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung im Rahmen der Nachverdichtung gemäß § 13 a BauGB. Da die Nettobaufläche kleiner 20.000 m² ist (§ 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB), die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 13 a Abs. 1 Satz 4 BauGB nicht begründet wird, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen und gemäß § 13 a Abs. 1 Satz 5 BauGB keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (FFH- und Vogelschutzgebiete) oder dafür bestehen, dass bei der Planung Pflichten zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu beachten sind, wird die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß Beschlussfassung des Stadtrates vom 21.06.2022 im „beschleunigten Verfahren“ nach § 13 a BauGB durchgeführt.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (§ 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB).
Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB findet nicht statt.
Stattdessen kann sich die Öffentlichkeit in der Zeit vom
25.07.2022 bis einschl. 08.08.2022
über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4-6, 56751 Polch, Zimmer 217, unterrichten, und zwar jeweils montags bis donnerstags in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr.
Diese Bekanntmachung sowie der Bebauungsplanentwurf mit Textfestsetzungen und Begründung können auch für den o. g. Zeitraum im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Maifeld www.maifeld.de (>Leben & Infrastruktur >Bauen, Wohnen, Klimaschutz & Förderungen >Bauleitplanung >Bebauungsplan „Kalter Straße“, Münstermaifeld) eingesehen werden.
Innerhalb der oben genannten Frist können Äußerungen zu der geplanten Aufstellung des Bebauungsplanes bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld vorgebracht werden.