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Maifelder Nachrichten - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Maifeld
Ausgabe 29/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Durchführung des Offenlegungsverfahrens

gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur 32. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Maifeld

Die Planunterlagen der 32. Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Maifeld mit Begründung und Umweltbericht, der Wohnbauflächenbilanzierung (Stand Januar 2024), der Flächenbilanz (Stand Juni 2025), der Aufstellung für die Relevanz einer Umweltprüfung und den umweltbezogenen Informationen sowie umweltrelevanten Stellungnahmen können in der Zeit vom

21.07.2025 bis einschl. 22.08.2025

im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Maifeld www.maifeld.de ({{gt}}Leben & Infrastruktur {{gt}}Bauen, Wohnen, Klimaschutz & Förderungen {{gt}}Bauleitplanung {{gt}}32. Änderung Flächennutzungsplan) eingesehen werden.

Zusätzlich liegen die v. g. Unterlagen im o.g. Zeitraum bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4-6, 56751 Polch, Zimmer 301, zu jedermanns Einsicht aus, und zwar jeweils montags bis donnerstags in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr.

Im Rahmen der 32. Änderung des Flächennutzungsplans werden in folgenden Gemeinden Flächenänderungen vorgenommen:

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:

Begründung mit Aussagen u.a. zu:

Umweltbezogene übergeordnete Informationen (naturschutzrechtlich geschützte Biotope und Vegetationsbestände gem. § 30 BNatSchG; Planung vernetzter Biotopsysteme des Kreis Mayen-Koblenz kartierte Biotope; Landschaftsschutzgebiet).

Informationen zu FFH- und Vogelschutzgebieten (Natura 2000)

Informationen zu landespflegerischen Kompensationsmaßnahmen

Informationen zum Immissionsschutz

Informationen zur Starkregenthematik

Landschaftsfaktorbezogene Bewertungen / Beurteilung der Eingriffswirkungen zu den Schutzgütern:

o Landschaftsbild/Erholung

o Wasserhaushalt

o Boden

o Klima / Lufthygiene

o Aussagen zu Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen

Landschaftsplanerische Bewertungen zur Planung mit Aussagen u.a. zu

o Umweltbezogene übergeordnete Informationen

o Schutzgebiete wie Landschaftsschutzgebiete und Wasserschutzgebiete

o Natura 2000-Gebiete (FFH- und Vogelschutzgebiete)

o Biotopkartierung Rheinland-Pfalz

o Planung vernetzter Biotopsysteme

o Aussagen wirksamer Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung

o Gesamtbeurteilung/Planungsempfehlung

Umweltbericht gemäß §§ 2 Abs. 4 und 2a BauGB mit Aussagen u.a. zu:

Aussagen zum Anlass und zur Aufgabenstellung der Planung

Verfahren der Umweltprüfung und Inhalt des Umweltberichts

Naturräumliche Kurzcharakteristik des Untersuchungsraums

Vorgaben übergeordneter Planungen und Ziele des Flächennutzungsplans

Ziele des Umweltschutzes mit Darstellung einschlägiger Fachgesetze und Fachpläne sowie Angaben zu Vorgaben übergeordneter Planungen, Darlegung von Aussagen zu Schutzgebieten wie z.B. Landschaftsschutzgebiete, Naturparke, geschützte Landschaftsbestandteile, Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler, Natura-2000-Gebiete sowie Aussagen des Biotopverbundsystems

Darstellung der Relevanz für die Umweltprüfung der einzelnen Flächenänderungen

Bestandsaufnahme und Bewertung der natürlichen Grundlagen sowie Bewertung der prognostisch erheblichen Auswirkungen auf die Schutzgüter

o Fläche

o Tiere und Pflanzen

o Boden

o Wasser

o Luft und klimatische Faktoren

o Biologische Vielfalt

o Landschaft / Erholung

o Bevölkerung und Gesundheit des Menschen

o Sachwerte

o Kulturelles Erbe

o Natura 2000

o Energienutzung/Abwasser/Abfall

Aussagen zu Summationswirkungen und Wechselwirkungen

Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung und Nichtdurchführung des Planvorhabens (Prognose)

Aussagen zur Alternativenprüfung

Hinweise auf Verfahren und Methodik der Umweltprüfung

Beschreibung der Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Hinweise zum Monitoring)

Allgemein verständliche Zusammenfassung des Umweltberichts

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB sind umweltrelevante Stellungnahmen mit folgenden Sachverhalten eingegangen (wesentliche, stichwortartige Nennung der Inhalte).

Es handelt sich hierbei insbesondere um folgende Stellungnahmen:

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, 25.05.23 mit Hinweisen und Anregungen u.a. zu:

o Polch Änderung Nr. 1: Hinweise auf Verfahrensgrundlagen im Zusammenhang mit dem Immissionsschutz; Hinweise auf rechtskonformen (naturschutzfachlichen-) Ausgleich des Eingriffs auf nachfolgender Planungsebene (Stellungnahme Referat 9.63 Bauleitplanung vom 25.05.2023, Stellungnahme Referat 9.70 Naturschutz, Wasserwirtschaft vom 17.05.2023)

o Kollig Änderung Nr. 1: Anregungen bezüglich der räumlichen Ausdehnung des Änderungsbereichs auch in Bezug auf Fortpflanzungs- und Ruhestätten einiger Offenlandarten (Stellungnahme Referat 9.70, Naturschutz, Wasserwirtschaft vom 17.05.2023)

o Allgemeine Wasser- und bodenschutzrechtliche Hinweise mit weiteren Anregungen zum Bodenschutz, Anlagen an Gewässern und der Löschwasserbereitstellung (Stellungnahme Referat 9.70 Naturschutz, Wasserwirtschaft vom 24.04.2023)

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Untere Landesplanungsbehörde, 02.06.2023 (Hinweise zur Berücksichtigung von Vorbehaltsgebieten für den regionalen Biotopverbund, besondere Klimafunktionen sowie Erholungsräume, Beachtung der Thematik Starkregenvorsorge)

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Untere Landesplanungsbehörde, 04.10.2023 (ergänzende landesplanerische Stellungnahme gemäß § 20 LPlG für die Teilgebiete Kollig und Pillig mit Ausführungen und Hinweisen bezüglich der raumordnerischen Verträglichkeit der geplanten Nutzungen in Kollig und Pillig unter Berücksichtigung des Vorbehaltsgebiets regionaler Biotopverbund sowie Benennung weiterer naturschutzfachlicher Anforderungen)

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, 08.05.2023 (Hinweise zur Oberflächenwasserbewirtschaftung und Thematik Starkregenvorsorge.)

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Koblenz, Bauleitplanung, 29.05.2020 (Hinweise zur Oberflächenwasserbewirtschaftung, Schmutzwasserbeseitigung, allgemeine Wasserwirtschaft, Grundwasserschutz, Abfallwirtschaft/Bodenschutz.)

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, 05.05.2023 (Hinweise bezüglich umliegender potenzieller Immissionsquellen im Bereich der Änderungsflächen in Polch.)

Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesdenkmalpflege, Geschäftsstelle Praktische Denkmalpflege, 25.04.2023 (Allgemeine Hinweise zu Kulturdenkmälern in Bezug auf die Bauleitplanung)

Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie, 12.04.2023 (Allgemeine archäologische Hinweise)

Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz, 27.04.2023 (Hinweise zum Bergbau/Altbergbau sowie Boden und Baugrund)

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, 18.04.2023 (Hinweise bezüglich möglicher Geruchsbelastungen der Änderungsplanungen in Polch sowie Anregungen zur Minimierung des Flächenverlusts durch abschnittsweise Erschließung.)

Westnetz GmbH, 29.03.2023 (Hinweise zu Belangen des Bestandsschutzes in Bezug auf die Pflanzung von Bäumen und Sträuchern)

Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Abwasserwerk 02.05.2023 (Hinweise und Anregungen zur Entwässerung, der Regenrückhaltung und Versickerung)

Anmerkung: Aus der Öffentlichkeit sind im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens nach § 3 Abs. 1 BauGB keine Anregungen oder Stellungnahmen mit Inhalt umweltbezogener Informationen eingegangen.

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten planungsrelevanten Inhalte der Stellungnahmen wurden gemäß Abwägung des Verbandsgemeinderates in der Plankonzeption für die Offenlagefassung gemäß § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB berücksichtigt.

Die Änderungsbereiche der 32. Änderung des Flächennutzungsplans können den nachfolgenden Planausschnitten entnommen werden (unmaßstäblich).

1. Ortsgemeinde Gappenach:

2. Ortsgemeinde Kollig:

3. Ortsgemeinde Pillig:

4. Stadt Polch

5. Ortsgemeinde Trimbs

Hinweise:

1.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

2.

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

3.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

56751 Polch, 09.07.2025
Verbandsgemeinde Maifeld
Maximilian Mumm
Bürgermeister