Der Stadtrat von Polch hat in der Sitzung am 08.04.2025 die Aufstellung des Vorhabengezogenen Bebauungsplanes „Im Obergeinchen am Mertlocher Weg“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beruht auf der konkreten Planung einer privaten Vorhabenträgerin zur Nutzung eines im persönlichen Eigentum befindlichen Grundstücks für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage im Außenbereich (§ 35 BauGB). Die geplante Wohnnutzung für den Eigenbedarf steht in direktem räumlichen und funktionalem Zusammenhang mit der vorhandenen Flächennutzung durch Alpakas, deren Stallung sich im benachbarten Mehrzweckgebäude befindet und die die dazugehörigen Weide- und Freiflächen nutzen.
In der Sitzung des Stadtrates Polch am 08.04.2025 wurde dem Bebauungsplanvorentwurf „Im Obergeinchen am Mertlocher Weg“ einschließlich der Textfestsetzungen, der Geltungsbereichskarte, der Begründung mit Umweltbericht und mit Biotop- und Nutzungstypenplan sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan zugestimmt und die Durchführung der vorgezogenen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig an der Bauleitplanung zu beteiligen.
Die Abgrenzung des Plangebietes ist aus nachfolgend abgedrucktem Plan ersichtlich.
Der Bebauungsplanvorentwurf liegt mit den Textfestsetzungen, der Geltungsbereichskarte, der Begründung mit Umweltbericht und mit Biotop- und Nutzungstypenplan sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Zeit vom
21.07.2025 bis einschließlich 29.08.2025
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4-6, 56751 Polch, Zimmer 304, zu jedermanns Einsicht aus, und zwar jeweils montags bis donnerstags in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr.
Während des Auslegungszeitraumes besteht Gelegenheit sich zum Planvorentwurf zu äußern.