Der Stadtrat von Polch hat in der Sitzung am 08.04.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes 6. Änderung und Erweiterung „Im Gohl“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes hat das Ziel, die bauplanungsrechtliche Grundlage für die angestrebte Errichtung von Betriebshallen einer im direkten Umfeld des Plangebietes ortsansässigen gewerblichen Firma zu schaffen.
In der Sitzung des Stadtrates Polch am 08.04.2025 wurde dem Bebauungsplanvorentwurf 6. Änderung und Erweiterung „Im Gohl“ einschließlich der Textfestsetzungen und dem Biotop- und Nutzungstypenplan zugestimmt und die Durchführung der vorgezogenen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig an der Bauleitplanung zu beteiligen.
Die Abgrenzung des Plangebietes ist aus nachfolgend abgedrucktem Plan ersichtlich.
Der Bebauungsplanvorentwurf liegt mit den Textfestsetzungen, der Geltungsbereichskarte, der Begründung mit Umweltbericht und mit Biotop- und Nutzungstypenplan in der Zeit vom
21.07.2025 bis einschließlich 29.08.2025
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4-6, 56751 Polch, Zimmer 304, zu jedermanns Einsicht aus, und zwar jeweils montags bis donnerstags in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr.
Während des Auslegungszeitraumes besteht Gelegenheit sich zum Planvorentwurf zu äußern.
56751 Polch, 14.07.2025