Der Stadtrat von Polch hat in seiner Sitzung am 12.05.2026 die 8. Änderung des Bebauungsplanes „In der Konn vor May“ gemäß § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Mit der Bebauungsplanänderung soll die Nachnutzung des ehemaligen Sportplatzes in der Aspelerstraße in Form von überwiegender Wohnbebauung sowie für nicht störende gewerbliche Nutzungen bzw. sonstige gesundheitliche und soziale Zwecke, wie z.B. Arztpraxen, Senioren-Wohnanlage, bauplanungsrechtlich ermöglicht werden.
Die Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf erfolgte in der Sitzung des Stadtrates von Polch am 23.06.2026.
Die Abgrenzung des Planänderungsgebietes ist aus dem beiliegend abgedruckten Plan ersichtlich. Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplan-Änderung ist ca. 1,72 ha groß und umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Polch: Flur 6: Flurstücke 43/2, 43/3 und 87/2.
Die 8. Änderung des o.g. Bebauungsplanes wird gemäß Beschlussfassung des Stadtrates von Polch vom 12.05.2026 und vom 23.06.2026 im „beschleunigten Verfahren“ nach § 13a BauGB durchgeführt.
Die 8. Änderung des o.g. Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB).
Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB findet nicht statt.
Stattdessen kann sich die Öffentlichkeit in der Zeit vom
20.07.2026 bis einschl. 31.07.2026
über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld, Marktplatz 4-6, Außenstelle Kirchstraße 5, 56751 Polch, Zimmer K.004, unterrichten, und zwar jeweils montags bis donnerstags in der Zeit von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr.
Zusätzlich können der Bebauungsplanentwurf, der Entwurf der Textfestsetzungen und der Entwurf der Begründung im o. g. Zeitraum auch im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde Maifeld www.maifeld.de (– Leben & Infrastruktur – Bauen, Wohnen, Klimaschutz & Förderungen – Bauleitplanung – Bebauungsplan 8. Änderung „In der Konn vor May“, Stadt Polch) eingesehen werden.
Innerhalb der oben genannten Frist können Äußerungen zu der geplanten Änderung des Bebauungsplanes bei der Verbandsgemeindeverwaltung Maifeld vorgebracht werden.