Mit Beschluss des Ortsgemeinderates Ochtendung vom 15.12.2022 wurde Ziffer 8.6 der Mietentgelttarifordnung der Kulturhalle Ochtendung wie folgt neu gefasst:
| 8.6 | In besonders begründeten Fällen kann auf Antrag eine Reduzierung der Grundmiete über 70 % hinaus erfolgen. Die Entscheidung ist durch den Ortsgemeinderat zu treffen. |
Die Änderung tritt gemäß Beschluss des Ortsgemeinderates zum 01.12.2022 in Kraft