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Maifelder Nachrichten - Wochenzeitung der Verbandsgemeinde Maifeld
Ausgabe 3/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Umtausch von Ausnahmegenehmigung für schwerbehinderte Menschen (Parkerleichterungen)

Sie besitzen als schwerbehinderter Mensch eine unbefristete Ausnahmegenehmigung (gelbe, orange oder blaue Parkerleichterung) – dann sollten Sie diese zeitnah umtauschen.

Aufgrund einer gesetzlichen Änderung in der Straßenverkehrsordnung dürfen die vorgenannten Ausnahmegenehmigungen nur noch für maximal 5 Jahre in stets widerruflicher Weise erteilt werden.

Sollten Sie noch eine unbefristete Ausnahmegenehmigung besitzen, so können Sie den Umtausch im Bürgerbüro der Verbandsgemeinde Maifeld zu den folgenden Öffnungszeiten gebührenfrei beantragen:

Montag:

08:00 – 12:00 Uhr und von 13:30 – 15:30 Uhr

Dienstag:

08:00 – 12:00 Uhr und von 13:30 – 15:30 Uhr

Mittwoch:

08:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag:

08:00 – 12:00 Uhr und von 13:30 – 17:30 Uhr

Freitag:

08:00 – 12:00 Uhr

Bitte bringen Sie zum Umtausch folgende Unterlagen mit:

• derzeitige Parkerleichterung

• aktuellen Schwerbehindertenausweis

• aktuellen Bescheid des Landesamtes für Jugend, Soziales und Versorgung

• für die blaue Parkerleichterung zusätzlich ein aktuelles biometrisches Lichtbild

Bei Rückfragen können Sie sich gerne an die KollegInnen des Bürgerbüros wenden, Tel. 02654-9402 118 und buergerbuero@maifel.de.