Sie besitzen als schwerbehinderter Mensch eine unbefristete Ausnahmegenehmigung (gelbe, orange oder blaue Parkerleichterung) – dann sollten Sie diese zeitnah umtauschen.
Aufgrund einer gesetzlichen Änderung in der Straßenverkehrsordnung dürfen die vorgenannten Ausnahmegenehmigungen nur noch für maximal 5 Jahre in stets widerruflicher Weise erteilt werden.
Sollten Sie noch eine unbefristete Ausnahmegenehmigung besitzen, so können Sie den Umtausch im Bürgerbüro der Verbandsgemeinde Maifeld zu den folgenden Öffnungszeiten gebührenfrei beantragen:
| Montag: | 08:00 – 12:00 Uhr und von 13:30 – 15:30 Uhr |
| Dienstag: | 08:00 – 12:00 Uhr und von 13:30 – 15:30 Uhr |
| Mittwoch: | 08:00 – 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 08:00 – 12:00 Uhr und von 13:30 – 17:30 Uhr |
| Freitag: | 08:00 – 12:00 Uhr |
Bitte bringen Sie zum Umtausch folgende Unterlagen mit:
• derzeitige Parkerleichterung
• aktuellen Schwerbehindertenausweis
• aktuellen Bescheid des Landesamtes für Jugend, Soziales und Versorgung
• für die blaue Parkerleichterung zusätzlich ein aktuelles biometrisches Lichtbild
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an die KollegInnen des Bürgerbüros wenden, Tel. 02654-9402 118 und buergerbuero@maifel.de.