Der Verbandsgemeinderat hat am 03.12.2025 per Beschluss, der hiermit gemäß § 1 Abs. 4 der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Maifeld - Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung - vom 10.10.2014 öffentlich bekannt gemacht wird, die einmaligen Beiträge und laufenden Entgelte für die öffentliche Abwasserbeseitigung für das Wirtschaftsjahr 2026 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Der einmalige Beitrag für die Schmutzwasserbeseitigung (erstmalige Herstellung) wird auf 5,02€/m² mit Zuschlägen für Vollgeschosse gewichtete Grundstücksfläche |
| 2. | Der einmalige Beitrag für die Niederschlagswasserbeseitigung (erstmalige Herstellung) wird auf 10,94 EUR/m² mit Abflussbeiwerten vervielfachte Grundstücksfläche |
| 3. | Der einmalige Beitrag für die Niederschlagswasserbeseitigung der gemeindlichen Straßen (erstmalige Herstellung) wird auf 20,21 EUR/m² Straßenfläche festgesetzt. |
| 4. | Die laufenden Entgelte für das Wirtschaftsjahr 2026 werden wie folgt festgesetzt: |
| a) | Benutzungsgebühr (§ 18 Entgeltsatzung) |
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| 2,36 EUR/m³ gewichtete Schmutzwassermenge (einschl. Abwasserabgabe) |
| b) | Wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser (§ 13 Entgeltsatzung) |
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| 0,07 EUR/m² mit Zuschlägen für Vollgeschosse gewichtete Grundstücksfläche |
| c) | Wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasser (§ 13 Entgeltsatzung) |
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| 0,41 EUR/m² zulässige Abflussfläche |
| d) | Kostenanteil Straßenbaulastträger für die Entwässerung der Gemeindestraßen |
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| 0,66 EUR/m² entwässernde öffentliche Verkehrslage |
| e) | Abwassergebühr für geschlossene Gruben |
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| 17,00 EUR/m³ abgefahrener Menge |
| f) | Abwasserabgabe für Kleineinleiter |
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| 17,90 EUR je Einwohner |
| g) | Gebühr für die Ausfuhr von Fäkal- und Klärschlamm aus Hauskläranlagen und Abwassergruben |
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| 35,00 EUR/m³ |