Der Wahlausschuss für die Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters für die Ortsgemeinde Gierschnach hat in seiner Sitzung am 24.07.2023 festgestellt, dass kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht wurde. Entsprechend findet am Sonntag, den 10.09.2023 keine Wahl der Ortsbürgermeisterin / des Ortsbürgermeisters – nach § 53 Abs. 2 S. 1 der Gemeindeordnung (GemO) statt.
Der Bürgermeister wird nach § 53 Abs. 2 S. 2 GemO vom Gemeinderat gewählt.